Google: Mehr Transparenz bei Nutzerprofilen gefordert
Nach Ansicht der Hamburger Datenschutz-Beauftragten geht Google beim Erstellen von Nutzerprofilen zu weit. Per Anordnung soll das Unternehmen nun verpflichtet werden, Nutzerdaten von verschiedenen Google-Diensten nur noch im Rahmen „der gesetzlichen Vorgaben zu erheben und zu kombinieren“.
Die Datenschützer kritisieren, dass Google bislang lediglich ausschließt, keine sensiblen personenbezogenen Daten für Werbezwecken zu verknüpfen. Dennoch behält sich das Unternehmen in der seit März 2012 geltenden Datenschutzerklärung vor, dienstübergreifende Nutzerprofile zu erstellen. Eine Verarbeitung von Nutzerdaten in diesem Ausmaß sei aber „nur dann zulässig, wenn der Nutzer ausdrücklich und informiert (...) eingewilligt hat oder – soweit dies gesetzlich vorgesehen ist – er dagegen widersprechen kann“, so die Einschätzung der Hamburger Datenschützer.
Die Verwaltungsanordnung sieht nun vor, dass die Nutzer künftig selbst entscheiden können, inwieweit die eigenen Daten zur Profilerstellung verwendet werden. So erklärt Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Zwar konnten wir in zahlreichen Gesprächen mit Google Verbesserungen insbesondere bei der Information der Nutzer erreichen. Bei der wesentlichen Frage der Zusammenführung der Nutzerdaten war Google jedoch nicht bereit, die rechtlich erforderlichen Maßnahmen einzuhalten und substantielle Verbesserungen zugunsten der Nutzerkontrolle umzusetzen.“
Google soll nun die technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, damit Nutzer die entsprechenden Informationen erhalten. Ansonsten droht ein Zwangsgeld von bis zu einer Millionen Euro. Medienberichten zufolge hält sich Google derweil bedeckt. Ein Sprecher kündigte lediglich an, dass man die Anordnung prüfen wolle.
Geprüft und bewertet wurde Googles überarbeitete Datenschutzerklärung von einer europäischen Task-Force. Selbst wenn die konkrete Durchsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach dem jeweiligen nationalen Recht erfolgt, sollte auf diese Weise eine „möglichst einheitliche europäische Sichtweise“ gewährleistet werden. Als deutscher Vertreter war der Hamburgische Datenschutz-Beauftragte beteiligt, weil dieser aufgrund des Standorts von Google Deutschland für das Unternehmen zuständig ist.