Leistungsschutzrecht: „Google News“-Snippets bleiben vorerst vollständig
Google hatte angekündigt, die Nachrichten der in der VG Media organisierten Verlage in Google News zeitnah zu beschneiden, auf Bitte der entsprechenden Verlage geschieht dies jedoch erst zum 21. Oktober. Eine Entspannung der Situation ist dies aber noch nicht.
Die in der VG-Media organisierten Verlage sehen in der Bereitstellung von „Snippets“ und Vorschaubildern auf Google News eine entgeltpflichtige Nutzung ihrer Inhalte. Das Leistungsschutzrecht sieht hierfür eine Entlohnung vor, greift aber nicht für „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ und lässt eine genaue Definition einer kostenfreien Nutzung vermissen.
Google hatte angekündigt, die Meldungen der in der VG Media organisierten Verlage lediglich durch einen Link und die Überschrift anzuzeigen. Der Konzern sieht sich durch das gerichtliche Vorgehen der Verlage dazu gezwungen. Google hält die enorme wirtschaftliche Bedeutung für die Verlage entgegen – jede der halbe Milliarden Weiterleitungen monatlich sei zwischen zwölf und 16 Cent wert. VG Media fühlt sich einer Erpressung zur unentgeltlichen Bereitstellung der Inhalte ausgesetzt.
Die VG Media setzte auf das Bundeskartellamt, das der Verwertungsgesellschaft aber eine Absage erteilte: „Aus dem Kartellrecht lässt sich keine Verpflichtung ableiten, Textausschnitte entgeltlich erwerben zu müssen, was wir der VG Media auch in der Vergangenheit mitgeteilt haben“, betonte der Chef des Kartellamtes Andreas Mundt gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Während eine „Totalauslistung einzelner Verleger eine kartellrechtliche relevante Diskriminierung sein könnte“, greift das Bundeskartellamt vorerst nicht in den Streit ein.
Stefan Niggemeier interpretiert die aktuelle Situation wie folgt: „Die VG Media hat Google darum gebeten, noch nicht so schnell mit der Verletzung ihrer Rechte aufzuhören“.