Recht auf Vergessen: Google verzeichnet 144.954 Löschanfragen

Andreas Frischholz
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Recht auf Vergessen: Google verzeichnet 144.954 Löschanfragen
Bild: google.com

Google hat seit dem „Recht-auf-Vergessen“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Mai 144.954 Löschanträgen verzeichnet. Das geht aus einem Transparenzbericht hervor, den das Unternehmen heute vorgelegt hat.

Aufgrund dieser Anfragen musste Google bei insgesamt 497.695 URLs prüfen, ob diese den Lösch-Kriterien entsprechen, die der EuGH vorgegeben hat. Durch das Urteil können Privatpersonen das Löschen von Links beantragen, die bei der Suche nach ihrem Namen in den Ergebnislisten auftauchen, aber nicht auf Informationen verweisen, an denen ein öffentliches Interesse besteht. Von den beanstandeten knapp 500.000 Links hat Google 41,8 Prozent entfernt. Bei 58,2 Prozent der Links wurde die Löschung verweigert.

Recht auf Vergessen -- Anzahl der Löschanträge in Europa
Recht auf Vergessen -- Anzahl der Löschanträge in Europa (Bild: google.com)

Aus Deutschland stammen dabei 24.979 Löschanträge, die 88.883 URLs beinhalteten. Von diesen wurden 53 Prozent entfernt, während 47 Prozent der Löschanträge von Google abgelehnt wurden. Mit der Anzahl der Löschanträge liegt Deutschland europaweit auf Rang 2. Lediglich in Frankreich wurde Google mit 28.912 Anträgen häufiger zum Löschen von Links aufgefordert.

Recht auf Vergessen -- Anzahl der Löschanträge in Deutschland
Recht auf Vergessen -- Anzahl der Löschanträge in Deutschland (Bild: google.com)

Deutschland und Frankreich zählen gleichzeitig zu den Ländern, in denen Google die meisten Löschanträge bewilligt. In Großbritannien und Spanien werden etwa rund 35 Prozent der beanstandeten Links gelöscht, in Italien sind es sogar nur knapp 25 Prozent.

Derweil ist Facebook die Webseite, die am häufigsten von den Löschungen betroffen ist – europaweit stammen 3.332 der entfernten URLs von dem sozialen Netzwerk. Dahinter folgen Profileengine.com mit 3.289 sowie YouTube mit 2.392 entfernten URLs.

Klare Kriterien für die Zukunft

Nach wie vor besteht das Problem, dass keine eindeutigen Kriterien für die Entscheidung über Löschanträge existieren. Der EuGH hat lediglich vorgegeben, dass Links nicht entfernt werden dürfen, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Ab wann dies der Fall ist, lasse sich vor allem bei grenzwertigen Fällen nur schwer beurteilen, erklärte Googles Chefjustiziar David Drummond bereits vor einigen Monaten. Daher hält momentan der von Google ins Leben gerufene Expertenbeirat mehrere Treffen in verschiedenen EU-Staaten ab, um konkrete Richtlinien für die Entscheidung über Löschanträge zu erarbeiten.

An solchen Richtlinien arbeitet auch die europäischen Artikel-29-Datenschutzgruppe. „Wir wollen Instrumente für schwierige Entscheidungen, um im Zeitalter des Internets eine Balance zwischen dem Recht des Einzelnen auf Privatsphäre und dem öffentlichen Interesse herzustellen“, sagte die französische Datenschützerin Isabelle Falque-Pierrotin anlässlich eines Treffens der Gruppe im September. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters sollen konkrete Ergebnisse im November vorgestellt werden.