Leistungsschutzrecht: Streit zwischen Verlagen und Google eskaliert
Der Streit um das Leistungsschutzrecht eskaliert: Google wird Nachrichten einiger bekannter Seiten nur noch in sehr begrenztem Umfang darstellen. Der Internetkonzern rechnet mit negativen Auswirkungen für die entsprechenden Seiten.
Philipp Justus, Managing Director von Google Deutschland, kündigte an, Nachrichten der in der VG Media organisierten Verlage nur noch mit Überschrift und Link auf Google News darzustellen. Hintergrund ist die Klage der VG Media gegen Google. Einige Verlage bestehen auf eine finanzielle Entlohnung durch Google. Google hält dagegen, dass Google News aktuell keinerlei Werbeanzeigen beinhaltet und damit keinen direkten Gewinn generiert – allerdings findet sich Google News bei einschlägigen Inhalten auch am Kopf der Suchergebnisse auf Google. Das Leistungsschutzrecht sieht zwar eine entsprechende Vergütung vor, davon ausgenommen sind allerdings „einzelne Wörter oder kleinste Textauschnitte“, eine genaue Definition der Begriffe liefert das Gesetz allerdings nicht.
Google betont die enorme Bedeutung der Vorschaufunktion auf Google News für deutsche Verleger. Jeden Monat werden eine halbe Milliarde Klicks zu deutschen Nachrichtenseiten geleitet, von denen jeder laut Schätzungen des amerikanischen Zeitungsverbandes einen Wert zwischen zwölf und sechzehn Cent besitzt. Einige große Nachrichtenanbieter, allein 5.000 in Deutschland, entscheiden sich bewusst für eine Zusammenarbeit mit Google, etwa die Frankfurter Allgemeine Zeitung, der Spiegel und Zeit Online. Der Konzern sieht sich als Helfer zur Bewältigung der veränderten Aufgaben der Zeitungsbranche in Zeiten des Internets: „So hat sich zum Beispiel der Wettbewerb um die Aufmerksamkeit der Leser und um Werbeerlöse verschärft. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die Verlagsbranche dabei zu unterstützen, diese Herausforderungen zu meistern.“ Google möchte durch seine Suchalgorithmen genau die Nachrichten anbieten, die den Nutzer interessieren.
Die VG Media sieht im Agieren des Internetkonzerns dagegen eine Erpressung (PDF), um die unentgeltliche Nutzung von Textausschnitten und Thumbnail zu erzwingen. An der zivilrechtlichen Klärung der im Leistungsschutzrechts veranschlagten Lizenzzahlungen wollen die Vertreter der Verlage festhalten. „Das Kartellrecht hat die ungehinderte Rechtsdurchsetzung dort sicherzustellen, wo ein Marktbeherrscher seine Macht missbräuchlich nutzt, um unentgeltliche Nutzung zu erzwingen“, äußert Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media. Auch haben die Verleger Google nicht aufgefordert, Nachrichten nicht mehr auf irgendeiner der Google-Oberflächen anzuzeigen.
Konkret betroffen sind laut Google unter anderem bild.de, bunte.de und hoerzu.de. Bereits seit Mitte September sind auf web.de, GMX und T-Online keine Nachrichten der in der VG Media organisierten Verlage zu finden.