Chris Grayling: Zwei Jahre Haft für Cyber-Mobber in UK geplant
Ein neues Gesetz in Großbritannien soll härter gegen Urheber von Mobbing und Hassbotschaften im Netz vorgehen. Ein vom Justizministerium angefertigter Gesetzentwurf wird bereits in der kommenden Woche im House of Lords debattiert. Gelten wird die neue Direktive lediglich in England und Wales, jedoch nicht in Schottland.
Justizminister Chris Grayling äußerte gegenüber der „Mail on Sunday“ seine Entschlossenheit, „Stellung gegen den bellenden Cypermob“ zu beziehen. Seine Äußerungen folgten auf eine Reihe online geäußerter, herablassender Bemerkungen gegenüber der TV-Moderatorin Chloe Madeley. Sie war in die Ziellinie von Internet-Nutzern geraten, nachdem sich ihre Mutter für eine Fortführung der Sportlerkarriere des verurteilten Vergewaltigers Chad Evans aussprach und Chloe Madeley ihre Mutter in Schutz nahm. Chloe Madeley erhielt dafür Vergewaltigungsdrohungen. „Diese Internet-Trolle sind Feiglinge, die unser nationales Leben vergiften“, äußerte sich Chris Grayling weiter.
Konkret unter Strafe stehen soll in Zukunft das Versenden von unanständigen oder grob beleidigenden Nachrichten sowie von Drohungen oder von Informationen, welche falsch sind bzw. vom Sender für falsch gehalten werden. Anders als vielerorts berichtet, richtet sich der Gesetzentwurf nicht pauschal gegen „Trolle im Internet “, sondern gezielt gegen Personen, die Menschen ständig bzw. wiederholt und regelmäßig schikanieren, quälen und seelisch verletzen.
Als Troll bezeichnet man im Netzjargon eine Person, welche die Kommunikation im Internet fortwährend und auf destruktive Weise dadurch behindert, dass sie Beiträge verfasst, die sich auf die Provokation anderer Gesprächsteilnehmer beschränken und keinen sachbezogenen und konstruktiven Beitrag zur Diskussion enthalten, mit der Motivation, eine Reaktion der anderen Teilnehmer zu erreichen.
Die Definition eines Trolls lt. Wikipedia.de
Das Gesetz stellt eine Ergänzung zum „Criminal Justice and Courts Bill“ dar, der bereits im Unterhaus beraten wurde. Dessen nächste Station ist die Beratung im House of Lords in der nächsten Woche.
Die neuen Gesetze würden der Polizei auch mehr Zeit einräumen, um Beweise für eine erfolgreiche Klageerhebung zu sammeln. Die Höchststrafe von zwei Jahren Haft ist dabei nicht das Ende der Fahnenstange: Besonders drastische Fälle können an das Crown Court überwiesen werden, das sich mit schweren Verbrechen wie etwa Mord und Raub befasst. Das Gericht kann auch eine höhere Strafe aussprechen.
Das aktuell gültige Strafmaß von bis zu sechs Monaten Haft ist im „Malicious Communications Act“ festgelegt. Das zehn Jahre alte Gesetz sei inzwischen veraltet und nicht auf mehr auf aktuelle Entwicklungen wie soziale Netzwerke angepasst, äußert Chris Grayling gegenüber BBC. Erst in diesem Jahr war ein dreiunddreißig Jahre alter Engländer zu 18 Wochen Haft verurteilt worden, nachdem er beleidigende Nachrichten auf Twitter an eine Parlamentarierin gesendet hat. In Deutschland sind vergleichbare Urteile selten, eine klare gesetzlich Regelung gibt es nicht.
Die Redaktion dankt ComputerBase-Leser „Mr.nobody“ für den Hinweis zu dieser Meldung.