BKA-Chef Ziercke: Bürgerrechte und Datenschutz erschweren Ermittlungen
Jörg Ziercke, scheidender Präsident vom Bundeskriminalamts (BKA), fordert mehr Befugnisse für die Polizeibehörden. Die Debatte um Datenschutz und Bürgerrechte würde zu einem Rechtfertigungsdruck führen, der die Ermittlungsarbeit von Polizeibehörden erschwert.
Demnach könnten 70 Prozent der Fälle von Internetkriminalität aufgrund der fehlenden Vorratsdatenspeicherung und der Verschlüsselung von Internettelefonie nicht aufgeklärt werden. Insbesondere die Vorratsdatenspeicherung würden neben dem BKA auch Länderinnenminister, Staatsanwälte und Ermittler anfordern. Dass die anlasslose Datenspeicherung zwischen 2008 und 2010 praktisch keinen Einfluss auf die Aufklärungsquote hatte, bleibt in der Argumentation von Ziercke allerdings außen vor.
Stattdessen kritisiert er, dass es eine große Ablehnung gegenüber bestimmten Ermittlungsinstrumenten gebe. Diskutiert werde in erster Linie über den Missbrauch von Daten. Daher wäre es nach Ansicht von Ziercke sinnvoll, wenn sich die grundsätzliche Debatte vielmehr um Kontrollinstanzen drehen würde, die mögliche Fälle von Datenmissbrauch in Sicherheitsbehörden aufdecken könnten. Als Vorschlag nennt er ein Richtergremium, das „in Fällen von Schwerstkriminalität“ bestimmte Maßnahmen prüfen und absegnen müsste.
Neben der Vorratsdatenspeicherung würde das auch den Einsatz von Online-Durchsuchungen und der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) betreffen. Diese zielt darauf ab, die Internettelefonie von Verdächtigen abhören zu können. Doch der entsprechende Trojaner wurde 2011 vom Chaos Computer Club untersucht. Die Analyse hatte ergeben, dass die Software erhebliche Mängel aufweist, sodass die Ermittlungsbehörden seitdem auf dieses Instrument verzichten müssen.
Zwar arbeitet das BKA seit geraumer Zeit an einem Trojaner, der den rechtlichen Vorgaben entspricht. Doch die Entwicklung hat sich immer weiter hinausgezögert, weil die Software den „hohen Anforderungen hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheit sowie speziellen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen“ müsse, so Ziercke. Aufgrund dieser Anforderungen kann das BKA auch keine externe Lösung einsetzen, bis die hauseigene Software fertiggestellt ist. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand will das BKA die Entwicklung aber bis Ende 2014 abschließen.