NSA-Ausschuss: BND übertrug bis zu 500 Millionen Metadaten an NSA
500 Millionen an die NSA weitergegebene Metadaten stellen laut Aussage eines Unterabteilungsleiter der technischen Aufklärung im BND eine „normale Zahl in dieser Größenordnung“ dar – und zwar jeden Monat. Die Zahl der tatsächlich selektierten Daten sei dagegen wesentlich geringer.
Der mit seinen Initialen W. K. benannte Zeuge bestätigte auf Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, ob die Datenweitergabe bis heute anhalte, „ich denke“ – relativierte die Aussage dann jedoch wieder. Die große Zahl von 500 Millionen übermittelten Daten erklärte sich dieser dadurch, dass ein einzelnes Telefonat schon Dutzende von Metadaten enthalte. Die Telekommunikationsanbieter unterstützen die Bemühungen des BND durch die Bereitstellung eines Raumes zur Datenübergabe. Für die eigentliche Datenerfassung seitens des Geheimdienstes benötige dieser allerdings eigene Hard- und Software.
Der Zeuge betonte mehrfach das Ansinnen des Bundesnachrichtendienstes, eine frühzeitige Filterung der Daten zu realisieren und damit die zu übermittelnde Datenmenge zu reduzieren und gleichzeitig die Daten von „Grundrechtsträgern“, also deutschen Staatsbürgern, herauszufiltern. Laut Ansicht des Unterabteilungsleiters betreibe der BND eben keine Massenüberwachung, „Wir greifen nicht alles von einem Kabelknoten ab, nur ausgewählte Strecken“, gab dieser zu Protokoll. Die Auswahl der Strecken begrenze sich auf Krisengebiete, nach Kenntnis des Zeugen wurden dementsprechend keinen Daten von EU-Ländern erfasst.
Die Kooperation mit der NSA bedeutete für den BND einen Erfahrungsgewinn für eigene Operationen, allerdings auch die Einsicht, dass eine komplett automatisierte Filterung von Daten nicht möglich ist – „Würden wir jetzt nicht mehr angehen“, resümiert der Zeuge. Der Deal zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Behörden bestand dabei nicht etwa nur in einem reinen Informationsaustausch, die NSA unterstütze den Bundesnachrichtendienst auch mit technischer Ausstattung. Da der BND den Grundrechtsschutz nach Ansicht der amerikanischen Partner zu ernst genommen habe, sorgte allerdings für Unmut, das Programm „Eikonal“ lief schließlich im Jahr 2008 aus.
Die Einschätzung des Zeugen und des Bundesnachrichtendienstes, dass es sich bei der E-Mail-Adresse, der Telefonnummer und der IP-Adresse um Metadaten und nicht etwa um personenbezogene Daten handelt, teilten im Ausschuss weder Martina Renner (Die Linke) noch Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen).
Die nächste Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses ist für den 27. November geplant, vernommen werden soll ein Abteilungsleiter und ein Mitarbeiter des BND.