Geheimdienste: BND hatte seit 2005 Hinweise auf NSA-Spionage
Dem Bundesnachrichtendienst (BND) lagen schon 2005 Hinweise vor, dass US-Geheimdienste deutsche Unternehmen und Behörden als Spionage-Ziel führen. Das berichtet der Spiegel unter Berufung auf einen als geheim eingestuften BND-Bericht vom 23. März 2005.
Demnach zielten die Spionage-Aktivitäten auf „Rüstungsunternehmen und Hightech-Unternehmen in Konkurrenzposition zu US-Unternehmen“ sowie Ministerien und Sicherheitsbehörden. Die Infiltration sollte mittels Hightech-Überwachungsanlagen von einem US-Unternehmen erfolgen, die „zielgerichtet“ in sicherheitsempfindlichen Bereichen angeboten wurde. Eine Kopie der Audio- und Videoaufzeichnungen wurde anscheinend an die amerikanischen Geheimdienste weitergeleitet. Der BND hatte zudem im Rahmen von Labortests an einem Mustergerät festgestellt, dass die Überwachungsanlagen über das Internet ferngesteuert werden konnten.
In dem vierseitigen BND-Bericht heißt es, solche Spionage-Versuche seien „symptomatisch für die nach hiesiger Auffassung weit verbreitete nachrichtendienstliche Ausforschung deutscher Institutionen durch befreundete oder verbündete Nationen“. Anscheinend bewertete der damalige BND-Präsident August Hanning den Vorfall sogar als so bedeutsam, dass dieser im Februar 2005 in einer nachrichtendienstlichen Lagebesprechung im Bundeskanzleramt thematisiert wurde.
Erstaunlich ist diese deutliche Einschätzung vor allem Angesichts der Aussagen von Vertretern der Bundesregierung und deutscher Geheimdienste, die infolge der NSA-Enthüllungen beteuerten, es gebe keine Hinweise auf Spionage-Aktivitäten von westlichen Bündnispartnern. So hatte etwa Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen noch im August 2013 erklärt, es würde „keinerlei Erkenntnisse“ vorliegen, die „die Thesen einer Wirtschaftsspionage aus dem Westen stützen könnten“. In Europa sei „kein einziger Fall amerikanischer oder britischer Wirtschaftsspionage nachgewiesen“ worden.
No-Spy-Klauseln erst seit April 2014
Darüber hinaus hat auch die Bundesregierung erst als Reaktion auf die NSA-Enthüllungen im April dieses Jahres einen No-Spy-Erlass beschlossen, um „heimliche Abflüsse schützenswerter Informationen an ausländische Nachrichtendienste“ zu unterbinden. Unternehmen müssen sich dabei verpflichten, keine vertraulichen Informationen weiterzugeben, selbst wenn entsprechende rechtliche Vorgaben in den jeweiligen Heimatländern existieren.
Wie diese Klausel sich in der Praxis auswirkt, zeigt der Anti-Spionage-Vertrag der Bundesregierung mit BlackBerry, von dem NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung in der letzten Woche berichtet hatten. Zunächst hatte BlackBerry angekündigt, den deutschen Verschlüsselungsanbieter Secusmart zu übernehmen, der die Bundesregierung mit abhörsicheren Handys – den sogenannten „Merkel-Handys“ – beliefert. Der Kauf von Smartsecure wurde nur unter der Auflage genehmigt, dass BlackBerry dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Quellcode des Smartphone-Betriebssystems zur Kontrolle offenlegt. Zudem muss das Unternehmen sicherheitsrelevante Schwachstellen umgehend an die Bundesregierung melden.
Sollte nun ein Verstoß gegen diese Auflagen bekannt werden, hat die Bundesregierung aufgrund der No-Spy-Klausel das Recht, den Vertrag mit BlackBerry direkt zu kündigen.