Recht auf Vergessen: Deutsche stellen 32.000 Löschersuche an Google
Google hat die Anzahl der im Jahr 2014 eingegangenen Löschersuche veröffentlicht und zeigt anhand konkreter Anfragen, in welchen Fällen der Suchmaschinenanbieter dem Ersuchen nachkam – und in welchen das Suchergebnis bestehen blieb.
Seit Mai 2014 ist es für Privatpersonen möglich, bei Suchmaschinenbetreiber Suchergebnisse zu ihrem Namen entfernen zu lassen. Jeder einzelner dieser Anträge ist individuell zu prüfen.
In den letzten sieben Monaten sind rund 190.000 Löschersuche bei Google eingegangen. Google hat daraufhin insgesamt gut 686.000 URLs auf die Entfernung aus den Suchergebnisse geprüft und dabei in 40,1 Prozent der Fälle das betreffende Ergebnis auch tatsächlich entfernt. Die zehn am häufigsten entfernten Webseiten machen acht Prozent der gelöschten URLs aus, Facebook bringt es als Nummer eins auf knapp 5.000 entfernte Adressen.
Deutsche Nutzer sind mit 31.838 Ersuchen stark vertreten, mehr Anträge stellten nur französische Nutzer. In beiden Ländern wurde rund jede zweite monierte URL nach Prüfung auch gesperrt, in Deutschland insgesamt knapp 100.000. In anderen Ländern ist der Anteil erfolgreicher Anträge deutlich kleiner: In Großbritannien und Spanien wird nur etwa jedem dritten Ersuchen stattgegeben, in Italien ist nur jeder vierte und in Bulgarien gar nur jeder fünfte Antrag von Erfolg gekrönt.
Im Transparenzbericht stellt Google gleichzeitig exemplarisch Löschersuche dar. Einem Antrag aus Italien, indem der Antragsteller die Entfernung von Links zu Artikeln über seine Festnahme aufgrund eines von ihm begangenen, berufsbezogenen Finanzdelikts wurde nicht stattgegeben – die Suchergebnisse sind weiterhin zu finden. Ebenfalls aus Italien stammt ein Ersuchen, in dem das Opfer eines mehrere Jahrzehnte zurückliegenden Verbrechens darum bat, Suchergebnisse für ihren Namen zu entfernen, in dem über dieses Verbrechen diskutiert wird. Diese Suchergebnisse entfernte Google.
Das „Recht auf Vergessenwerden“ ist höchst umstritten, Befürworter fordern allerdings eine Ausweitung dieser Möglichkeit.