Digitale Agenda: Leistungsschutzrecht richtet „Tag für Tag Schaden an“

Andreas Frischholz
13 Kommentare
Digitale Agenda: Leistungsschutzrecht richtet „Tag für Tag Schaden an“
Bild: Horia Varlan | CC BY 2.0

Das Leistungsschutzrecht ist „unausgegoren, kurzatmig und lobbygetrieben“, sagte Professor Axel Metzger von der Humboldt Universität Berlin im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs im Bundestagsausschuss Digitale Agenda.

Die Aussage entspricht im Grundsatz der Haltung von allen geladenen Experten, die unisono fordern, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wieder abgeschafft werden müsse. Philipp Otto, Redaktionsleiter bei iRights.info, bezeichnete das Leistungsschutzrecht als „völligen Quatsch und nicht europarechtskonform“. Kritisch wird zudem bewertet, dass die VG Media vor Kurzem beschlossen hat, Google – zumindest vorerst – eine Gratislizenz einzuräumen. Dass die hinter dem Leistungsschutzrecht stehenden Verlage wie Axel Springer nicht auf eine Darstellung mit Anreißertexten und Vorschaubildern in der Google Suche verzichten können, ist laut der Stellungnahme (PDF-Datei) von Professor Thomas Hoeren von der Universität Münster ein deutliches Zeichen, dass „die gesamte Regelung“ das Ziel verfehle und „die Idee des Leistungsschutzrechts für Presseverleger selbst endgültig gescheitert ist“.

Derweil kritisierte Judith Steinbrecher, Urheberrechtsexpertin vom IT-Branchenverband Bitkom, dass die Bundesregierung das Gesetz erst überarbeiten wolle, wenn das Schiedsgericht des Patent- und Markenamtes Mitte nächsten Jahres die Reichweite des Leistungsschutzrechts entschieden hat. Dabei richte es „Tag für Tag Schaden an“, so Steinbrecher. Denn es führe zu einem Marktversagen, dessen Leidtragende sowohl die Urheber als auch die Verbraucher seien. „Alle beklagen sich darüber, dass Google keine Konkurrenz hat, wenn es um Suchmaschinen geht, dabei ist die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger das wirksamste Mittel, um alternative Angebote auszubremsen“, sagte Steinbrecher laut einem Bericht von Golem im Rahmen der Anhörung.

Der Berliner Professor Metzger erklärte zudem, das Urheberrecht müsse gesellschaftlich akzeptiert werden, da es ansonsten ins Leere laufe. Und die Bundesregierung habe durch Gesetze wie das Leistungsschutzrecht nicht gerade zu einer steigenden Akzeptanz in den letzten Jahren beigetragen.

Keine Generalrevision

Eine groß angelegte Generalrevision des Urheberrechts ist laut der Mehrheit der Experten allerdings nicht sinnvoll. Stattdessen müsse die Politik anhand einer Prioritätenliste die zahlreichen kleinen Baustellen bearbeiten, fordert etwa Professor Thomas Hoeren. Seiner Ansicht nach ist das Urheberrecht derzeit „aus den Fugen geraten und nicht mehr handhabbar“. Als Beispiel nennt er die „weit überhöhten“ Schutzdauern „bis 70 Jahre nach dem Tod“ des Urhebers.

Uneinig sind sich die Experten allerdings bei der Frage, wie sich im digitalen Zeitalter eine Balance zwischen den Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern herstellen lasse. Professor Gerald Spindler von der Universität Göttingen hat erneut eine Kulturflatrate in Form einer Geräteabgabe auf Datenströme vorgeschlagen. Seiner Ansicht nach haben sich Geräteabgaben „im Großen und Ganzen“ bewährt, da eine „Austarierung der Interessen“ dahinter stecke. Professor Thomas Hoeren kritisiert allerdings, dass bei diesem Vorschlag völlig unklar sei, wer diese Geräteabgabe kassieren solle – eine weitere Institution wie die GEZ wolle schließlich niemand.

Urheberrecht fällt in Oettingers Revier

Fraglich ist allerdings, inwieweit die Bundesregierung und der Bundestag noch über grundsätzliche Weichenstellungen im Urheberrecht entscheiden können. Denn die zentralen Fragen werden mittlerweile auf EU-Ebene entschieden, erklärte Professor Metzger. Dabei begrüßen praktisch alle Experten, dass die EU einen digitalen Binnenmarkt mit einheitlichen Regeln plant. „Eine stärkere europarechtliche Harmonisierung ist in mehrfacher Hinsicht erforderlich“, schreibt etwa Professor Spindler in der Stellungnahme (PDF-Datei). Und Bitkom-Expertin Steinbrecher bezeichnet das Urheberrecht in diesem Kontext als „Innovationsmotor“ (PDF-Datei).

Dementsprechend richten sich die Blicke aktuell auf die Pläne von Günther Oettinger, dem für die Digitalwirtschaft zuständigen EU-Kommissar. Belächelt wird allerdings dessen Vorschlag, für Internetriesen wie Google eine Abgabe für die Online-Nutzung von geistigem Eigentum einzuführen. So wird etwa iRights-Redaktionsleiter Otto von Golem mit der Aussage zitiert, es sei „völlig unklar“, was Oettinger mit seinen Äußerungen damit konkret gemeint habe.