Streaming-Abmahnungen: RedTube-Abmahnanwalt verliert Zulassung
Von den Medien unbemerkt hat die Mainzer Kanzlei GGR bereits am 22. Dezember berichtet, die Rechtsanwaltskammer Nürnberg habe bestätigt, dass Thomas Urmann von der Kanzlei Urmann & Collegen (U + C) seine Zulassung als Rechtsanwalt verloren habe. Damit schließt sich das Kapitel um einer der größten Aufreger des letzten Jahres.
Urmann sorgte vor einem Jahr für ein mediales Aufsehen, weil seine Kanzlei im Auftrag von The Archive AG mehrere Tausend Abmahnungen wegen dem angeblich illegalen Streaming von RedTube-Videos verschickt hatte. Die groß angekündigte Abmahnwelle ist letztlich aber im Sand verlaufen.
So konnten etwa weder die beteiligten Abmahnanwälte, noch der Auftraggeber The Archive AG plausibel erklären, wie man rechtlich korrekt an die IP-Adressen der Nutzer gelangt ist. Daher hatte auch das Landgericht Köln, das die Abmahnungen durch Auskunftsbeschlüsse für IP-Adressen von Telekom-Kunden erst ermöglicht hatte, das Urteil wieder revidiert.
Die Kanzlei GGR vertritt einige der Abgemahnten und hatte vor der Rechtsanwaltskammer Nürnberg eine Beschwerde gegen Urmann eingelegt. Nachdem es zunächst keine Antwort gab, hatte die Kammer nun in einer kurzen Stellungnahme zu Wort gemeldet. Demnach sei laut der Kanzlei GGR „Thomas Urmann nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und auch die Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gelöscht worden“, sodass sich das berufsrechtliche Verfahren nun erledigt habe.
Es sind nicht die ersten Meldungen über das – zumindest vorläufige – Aus von Urmanns Anwaltslaufbahn. Bereits im August wurde berichtet, dass der Jurist aufgrund eines Verfahrens wegen Insolvenzverschleppung seine Zulassung verloren hatte. Laut einem Bericht von Teltarif hat die Rechtskammer Nürnberg nun auf Anfrage bestätigt, dass Urmann bereits seit dem 17. November nicht mehr als Anwalt registriert sei. Angaben zu den Gründen wurden aber nicht gemacht, sodass unklar bleibt, ob die RedTube-Abmahnungen mit dieser Entscheidung zusammenhängen – und Urmann deswegen noch juristischer Ärger droht.
Ein Jahr nach der Streaming-Abmahnwelle lasse sich laut Teltarif aber festhalten, dass bis dato kein Fall bekannt sei, in dem ein Abgemahnter vor Gericht gegen The Archive AG verloren habe. Stattdessen fielen die Urteile im Sinne der Betroffenen aus, die Streaming-Abmahnungen als unberechtigt eingestuft wurden. Dementsprechend fällt auch das Fazit der Kanzlei GGR aus. Demnach hat sich die Abmahnwelle gegen vermeintliche RedTube-Nutzer „zu einer Farce“ entwickelt. Das „Wunder Streaming-Abmahnung“ sei wie „eine Luftblase“ zerplatzt.
Ohnehin haben zahlreiche Juristen Zweifel, ob das Streaming von urheberrechtlich geschützten Inhalten überhaupt illegal ist. Dies betrifft vor allem Plattformen wie RedTube, bei denen es für den Nutzer praktisch nicht möglich ist, zwischen legalen und urheberrechtlich geschützten Inhalten zu unterscheiden.
Mit Dank an viele ComputerBase-Leser für die Hinweise zu dieser Meldung!