Routerzwang: Gesetz zur Abschaffung noch für Dezember geplant
Noch in diesem Jahr will das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem der Routerzwang abgeschafft wird. Im Dezember soll der Entwurf in die Ressortabstimmung gehen, sodass das Vorhaben vermutlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2015 umgesetzt wird.
Das berichtet Golem, dem ein Positionspapier aus dem Bundeswirtschaftsministerium vorliegt. Demnach soll „der Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz als passiver Netzabschlusspunkt“ ausgestalten werden, an den der Router von den Nutzern „direkt oder indirekt“ angeschlossen wird. Damit wird es den Netzbetreibern untersagt, den Netzabschlusspunkt auf eine „beliebig zu definierende Schnittstelle in einem zusätzlichen Gerät“ zu verlagern.
In der Praxis bedeutet das: Der Einfluss des Netzbetreibers reicht bis zur Anschlussdose, die Wahl des Routers ist dann Sache des Nutzers. Dazu will das Wirtschaftsministerium sowohl das Telekommunikationsgesetz (TKG) als auch das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) ändern. So soll sichergestellt werden, dass auch Kabelmodems von der neuen Regelung erfasst werden.
Der Gesetzentwurf sieht eine Übergangsfrist von sechs Monaten vor, damit insbesondere den Kabelnetzbetreibern die Umstellung ermöglicht wird. Zunächst muss sich das Wirtschaftsministerium aber noch mit den anderen Ressorts auf den Entwurf einigen. Ebenso muss das Gesetz noch von den zuständigen EU-Gremien genehmigt werden.
Mit dem Entwurf nähert sich die Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziel, den Routerzwang abzuschaffen. Diesen Schritt hatte das Wirtschaftsministerium im Oktober angekündigt, nachdem eine geplante Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur kurzfristig für Verwirrung gesorgt hatte.