Sonntagsarbeit: ver.di wirft Amazon rechtswidrige Beschäftigung vor
Die Gewerkschaft ver.di wirft dem Online-Versandhändler Amazon vor, Mitarbeiter am vergangenen Sonntag rechtswidrig gearbeitet haben zu lassen. ver.di hatte am Freitag Klage gegen die Bewilligung der Sonntagsarbeit eingereicht, die Behörden hatten das daraus resultierende Verbot allerdings nicht durchgesetzt.
„Dass die Behörden trotz der Information über die Klagen und der sich daraus ergebenden eindeutigen Folgen unter Berufung auf formale Gründe nicht aktiv werden, wirkt auf mich wie Arbeitsverweigerung“, erklärt Bernhard Schiederig, ver.di-Fachbereichsleiter Handel in Hessen. „Obwohl diese Klagen eine unmittelbar aufschiebende Wirkung haben, verweigerten die zuständigen Behörden in Kassel und Leipzig, das daraus folgende Beschäftigungsverbot gegenüber Amazon durchzusetzen“, lautet der Vorwurf der Gewerkschaft.
ver.di beruft sich bei der Klage auch auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von Ende November. Das Gericht hatte entschieden, dass die im Bundesland Hessen genehmigten Ausnahmeregelungen zur Sonntagsarbeit zu weit gegangen sind. So gäbe es für eine Videothek beispielsweise keinen Anlass, vom allgemeinen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen abzuweichen, da durch deren Schließung kein erheblicher Schaden im Sinne des Gesetzes entstehen könnte. Videos und Computerspiele könnten auch an einem anderen Wochentag ausgeliehen werden, der Wunsch, diese Bedürfnisse spontan befriedigen zu können, steht hier nicht über dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe.
Anders hatte das Bundesverwaltungsgericht allerdings für die Getränkeindustrie und die Roh- und Speiseeisproduktion entschieden. Diese Betriebe dürften auch Sonntags arbeiten lassen, „wenn die Kapazitäten der Hersteller nicht ausreichen, um ohne eine Produktion rund um die Woche auch in Spitzenzeiten der Nachfrage, also insbesondere im Sommer bei länger anhaltenden Hitzeperioden, einen dann gegebenen erhöhten Bedarf täglich decken zu können.“
Ob der Versand von Paketen in der Vorweihnachtszeit auch ohne Arbeit am Sonntag ohne erheblichen Schaden für das Unternehmen oder die Bevölkerung zu bewerkstelligen sein müsste, darüber müssen im Fall von Amazon auf Klage von ver.di nun die Gerichte entscheiden.
ver.di hat angekündigt, die Streiks an sechs Standorten von Amazon noch bis zum Heiligabend fortzusetzen. Sie sollen den Konzern dazu bewegen, einen Tarifvertrag für die angestellten Mitarbeiter auszuhandeln.