Dying Light im Test: Zombie-Survival trifft auf Parkour

 3/3
Sasan Abdi
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Fazit

Dying Light bedient sich in vielerlei Hinsicht beim Standard des Zombie-Survival-Genres. Auch hier geht es darum, in einer unwirtlichen Umgebung zu überleben. Auch hier trachten allerlei fiese Untote dem Helden nach dem Leben. Und auch hier steht das Aufspüren von nützlichen Gegenständen und das Lösen von auf Dauer redundanten Aufgaben im Zentrum.

Und trotzdem hat der Titel seinen eigenen Charme. Das sich dem Spielstil anpassende Charaktersystem, der nahtlose Multiplayer, die Varianz bei Waffen und Gegnern und vor allem das Parkour-System sorgen dafür, dass die schwache Story schnell vergessen ist.

Unterm Strich hätte sich Dying Light auf dieser Grundlage eine Empfehlung verdient. Daraus wird allerdings wegen der technischen Umsetzung nichts: Durch die fehlende Optimierung schrammt der Titel nur knapp an der Unspielbarkeit vorbei. Auch wenn man die Bilderraten mit einigen Kompromissen auf aktuellen Systemen in akzeptable Sphären prügeln kann, Interessenten sollten in jedem Fall abwarten, ob Techland in dieser Hinsicht umfassend nachbessert.

Dying Light im Test

Kopier- & Jugendschutz

Dying Light funktioniert über Steam, sodass der Key über die Valve-Plattform aktiviert werden muss. Dazu ist einmalig eine Internetverbindung nötig; ein Wiederverkauf ist durch die Bindung an das Steam-Konto nicht möglich.

Die USK hat den Titel bisher nicht bewertet. Mit Blick auf die teils drastische Darstellung von Gewalt ist es aber wahrscheinlich, dass Dying Light keine Jugendfreigabe erhalten wird. In der Folge könnte es dann auch zu einer Indizierung durch die BPjM kommen.

Ob wie geplant eine Veröffentlichung des Spiels in Deutschland erfolgt, ist aufgrund aktueller Meldungen, die sich jedoch teils widersprechen, ungewiss. Auch Publisher Warner hat sich noch nicht zum Stand des Prüfverfahrens geäußert. Die Spieleseite von Dying Light im Steam-Store ist beim Aufruf mit einer deutschen IP-Adresse derzeit gesperrt. Ob die USK keine Einstufung vorgenommen hat, weil die Prüfer eine folgende Indizierung durch die BPjM wie bei Dead Island vermuten und deshalb wie üblich auf eine Kennzeichnung gänzlich verzichten, konnte auch auf Nachfrage bei der USK nicht geklärt werden, da die USK „keine weiteren Auskünfte zu Spielen, die über die Veröffentlichungen der Ergebnisse abgeschlossener Prüfverfahren auf www.usk.de hinausgehen“, erteilt.

Meldungen, wonach die USK keine Freigabe gewährt hätte und deshalb keine Veröffentlichung in Deutschland erfolgt, können wir somit nicht bestätigen, zumal eine Veröffentlichung auch ohne USK-Kennzeichnung erfolgen kann. Da Dying Light derzeit nämlich weder indiziert noch beschlagnahmt wurde, darf es auch ohne USK-Einstufung an Erwachsene mit einer Altersverifikation verkauft werden.

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