EU-Reform: Oettinger will Netzneutralität und Datenschutz lockern
Anlässlich der Konferenz Digital Life Design 2015 (DLD) skizzierte EU-Kommissar Günther Oettinger seine Reformpläne, um die europäische Digitalwirtschaft wieder voranzubringen. Denn bis dato habe Europa „das Spiel in der IT-Branche verloren“.
Daher kündigte Oettinger nun an, dass im Mai die offizielle Strategie vorgestellt werden soll, um einen einheitlichen Markt zu schaffen. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen EU-Staaten sei dieser bislang zersplittert, sodass in Europa 28 Datenschutz-Gesetze und 28 Regulierer existieren. Global agierende Unternehmen könnten daher die Vorgaben aushebeln, indem diese ihren Sitz in einem Land ansiedeln, dass die schwächsten Regulierung in einem bestimmten Bereich hat.
Damit die Digitalwirtschaft vor allem für Start-ups und Investoren attraktiver ausfalle, müsse ein einheitliches Urheberrecht und ein einheitlicher Datenschutz geschaffen werden. Insbesondere beim Urheberrecht hält Oettinger an dem Vorhaben fest, die er bereits bei seinem Antritt als EU-Digitalkommissar im Oktober in den Raum gestellt hat: Eine Art Copyright-Steuer. Als Vorbote für diese Pläne gilt das umstrittene Leistungsschutzrecht, bei dem Suchmaschinenbetreiber – also allen voran Google – eine Gebühr an die Verlage zahlen sollen, weil diese Anreißertexte der Artikel in den Suchergebnissen darstellen.
Letztlich müsse Google aber die Regeln für „unsere europäischen geistigen Produkte“ akzeptieren, wie Oettinger im Bericht von heise online zitiert wird. Dies gelte auch für das laufende EU-Verfahren, bei dem derzeit geprüft wird, ob Google die Marktmacht im Suchmaschinengeschäft missbraucht. Bislang würden die Zugeständnisse des Suchmaschinenbetreibers aber nicht ausreichen, um das Verfahren einzustellen. „Google muss einen überzeugenden Kompromiss ermöglichen, dann können wir das Verfahren abschließen“, so Oettinger. Eine Zerschlagung von Google, wie es etwa das EU-Parlament vorgeschlagen hat, lehnt Oettinger allerdings ab.
Bis Ende 2015 will Oettinger zudem die europäische Datenschutz-Richtlinie beschließen. Allerdings bestehen Zweifel, ob diese Reform ähnlich strikt ausfällt wie die ursprünglichen Pläne. Denn wie schon am Ende des letzten Jahres erklärte Oettinger auch auf der DLD-Konferenz, dass ein laxerer Datenschutz nötig sei, um Unternehmen neue Geschäftsmodelle in Europa zu ermöglichen.
Beim Thema Netzneutralität entsprechen die Pläne von Oettinger den Vorstellungen der Bundesregierung. Zunächst erklärte er zwar: „Es kann keine Diskriminierung geben. Wir brauchen Netzneutralität.“ Allerdings müsse es auch Ausnahmen geben. Als Beispiel nannte er ein vernetztes Auto, bei dem auch in Regionen mit schwacher Breitbandanbindung ein schneller Zugriff auf Verkehrsinformationen gewährleistet werden müsse. Und das unabhängig davon, ob etwa die Kinder auf der Rückbank in diesem Moment einen Filme streamen wollen.
Netzpolitik.org verweist allerdings angesichts dieser Argumentation auf die Kritik des IT-Journalisten Thorsten Kleinz. Demnach handele es sich bei „ein bisschen Netzneutralität“ um „keine Netzneutralität“, sondern eine „regulierte Priorisierung“. Zudem sei das vernetzte Auto ein nicht allzu sinnvolles Beispiel, weil dieses die relevanten Informationen in der Regel nicht über das Internet, sondern über Sensoren erhält. Davon abgesehen könnten Nutzer bereits heute den Datenverkehr priorisieren. Das Entscheidende sei nur, dass diese Wahl vom Nutzer ausgehe – und nicht vom Provider.
Laut Oettinger erledige sich der Streit um die Netzneutralität ohnehin zu dem Zeitpunkt, ab dem eine ausreichende Breitbandversorgung bereit steht. Deswegen will die EU in den Ausbau in den kommenden Jahren mit 15 Milliarden Euro fördern. Trotz der angekündigten Fördergelder müsse aber noch geklärt werden, wer letztlich für den Breitbandausbau zuständig ist: Die EU, die nationalen Regierungen oder die jeweiligen Regionen.