Cyber-Sicherheit: Der BND soll in Zukunft noch mehr überwachen

Andreas Frischholz
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Cyber-Sicherheit: Der BND soll in Zukunft noch mehr überwachen
Bild: Alper Çuğun | CC BY 2.0

Beim Überwachen der internationalen Datenströme soll der Bundesnachrichtendienst (BND) künftig auch nach Hinweisen für potentielle Cyber-Gefahren suchen. Das geht aus einem Entwurf für ein Verfassungsschutz-Gesetz hervor, der Netzpolitik.org vorliegt.

Bis dato sieht das G10-Gesetz sieben Bereiche vor, in denen der BND nach Informationen suchen darf. Dazu zählen etwa Terrorismus, der Handel mit Waffen und Geldwäsche. Mit den Cyber-Gefahren soll nun ein weiterer Punkt hinzukommen, der etwa die Trojaner-Angriffe von Geheimdiensten und Kriminellen auf staatliche Einrichtungen umfasst. Eines der Ziele ist dabei, Angriffe auf IT-Systeme von „erheblicher Bedeutung“ zu verhindern. Daher sollen die gewonnenen Erkenntnisse bei Bedarf auch mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem Verfassungsschutz und Polizeibehörden geteilt werden.

Konkret lautet der geplante Aufklärungsauftrag des BND, dass „Informationen über Sachverhalte“ gesammelt werden, deren „Kenntnis notwendig ist, um die Gefahr des internationalen kriminellen, terroristischen oder staatlichen Angriffs mittels Schadprogrammen oder vergleichbaren schädlich wirkenden informationstechnischen Mitteln“ frühzeitig zu erkennen. Unter „vergleichbare Mittel“ fallen dabei DDoS-Attacken, Man-in-the-Middle-Angriffe sowie die Hardwaremanipulation von Netzwerkgeräten.

Erarbeitet wird der Gesetzentwurf vom Innenministerium, welches diesen derzeit mit den einzelnen Bundesländern abstimmt. Sobald diese Phase abgeschlossen ist, muss noch die Bundesregierung entscheiden. Und erst danach gelangt der Entwurf in das Parlament. Das geplante Verfassungsschutz-Gesetz ist also noch nicht final, dennoch zeigt der Entwurf laut der Analyse von Netzpolitik.org eine klare Tendenz: „Dass auch der deutsche Geheimdienst die Snowden-Enthüllungen als Machbarkeitsstudie statt als Warnung betrachtet.

Laut Netzpolitik.org kritisiert etwa der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting, der selbst gegen die Massenüberwachung des BND klagt, dass man infolge der NSA-Enthüllungen und des NSA-Ausschusses „Vorschläge für mehr Rechtsstaat und mehr Kontrolle erwarten“ würde. Doch vielmehr sei das Gegenteil der Fall: „Der Datenstaubsauger des BND soll aufgerüstet werden“. Ähnlich äußert sich auch der Grünen-Netzpolitiker Konstantin von Notz gegenüber dem Netzpolitik-Portal. Demnach wären „die Regelungen zur Cybersicherheit […] so weitgehend, dass sie letztlich eine zusätzliche Absicherung des Status quo der Massenausspähung mitbefördern würden“.

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