Bundesjustizministerium: Datenschutzrecht soll gestärkt werden

Silvio Werner
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Bundesjustizministerium: Datenschutzrecht soll gestärkt werden
Bild: SPD Schleswig-Holstein | CC BY 2.0

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der es Verbraucherverbänden ermöglichen soll mithilfe einer Unterlassungsklage gegen Firmen vorzugehen, die gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Zudem sieht der Gesetzesentwurf die Vereinfachung von Schriftformeln vor.

Der Gesetzesentwurf enthält Änderung im Unterlassungsklagengesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch und soll die „Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ ermöglichen und insbesondere bei der Datenverarbeitung für Adress- und Datenhandel, Werbung und Persönlichkeitsprofilen zur Geltung kommen.

Nach Auffassung des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas sei es für Verbraucher schwer, datenschutzrechtliche Verstöße zu erkennen. Zudem wagen es viele Verbraucher nicht, „alleine einen Rechtsstreit gegen große Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung zu führen“. Der Gesetzesentwurf ermöglicht es nun Verbraucherschutzverbänden „gegen eine unzulässige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Verbraucherdaten durch Unternehmen zu bestimmten Zwecken“ mit Unterlassungsansprüchen vorzugehen. Dazu werden die für Unternehmen geltenden, datenschutzrechtlichen Vorschriften zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung in den Katalog der Verbraucherschutzgesetze hinzugefügt. Bisher haben Zivilgerichte diese datenschutzrechtliche Vorschriften nicht als Verbraucherschutzrechte angesehen. Neben den Verbraucherschutzverbänden betrifft der Gesetzesentwurf auch weitere sogenannte anspruchsberechtigte Stellen wie etwa die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammern und Wirtschaftsverbände, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Heiko Maas
Heiko Maas (Bild: Raimond Spekking via Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0)

Eine weitere wichtige Änderung betrifft Regelungen zur Formerfordernis: Die missverständliche Schriftformklausel soll vereinfacht werden, um damit klarzustellen, dass Kündigung und andere Erklärungen auch „nur“ in Textform abgeben werden können, es also statt einer eigenhändig unterzeichneten Erklärung nur einer E-Mail bedarf.

Kritik und Lob

Der Branchenverband Bitkom kritisiert den Gesetzesentwurf scharf. Das Verbandsklagerecht schaffe mehr Probleme, als es den Verbrauchern nützt, moniert Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf und kritisiert zudem, dass durch die Schaffung paralleler Strukturen die Stellung der Datenschutzbeauftragten geschwächt werde. „Für Unternehmen, die Daten von Kunden verarbeiten, wird die Rechtsunsicherheit steigen, wenn es verschiedene Rechtswege gibt.“, so Prof. Dieter Kempf. Nach Ansicht des Branchenverbands verstoße das neue Recht zudem gegen die geplante Harmonisierung innerhalb der EU und die Verbandsklage könne dazu genutzt werden, einzelne Unternehmen zu Unrecht an den Pranger zu stellen. Positiv bemerkt der Bitkom e.V. hingegen die Einschränkung des Anwendungsbereiches, welcher im Gegensatz zu früheren Überlegungen nur die kommerzielle Nutzung personenbezogener Daten umfasst.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. bewertet den Ansatz der Gesetzesnovelle grundsätzlich positiv, dieser schließe eine wichtige Regelungslücke. „Das Verbandsklagerecht ist endlich im digitalen Zeitalter angekommen“, resümiert Klaus Müller, vzbv-Vorstand. Die Klagebefugnis stärke den Schutz der persönlichen Daten von Verbrauchern unmittelbar. Eine Missbrauchsgefahr sieht der Vorstand des vzbv nicht, erblickt in der Anhörungspflicht der Datenschutzaufsichtsbehörden zudem eine große Chance: Diese ermöglicht ein gemeinsames Agieren mit den Behörden.

Bereits in der Digitalen Agenda ist das Verbandsklagerecht vorgesehen. Der Gesetzesentwurf ist im Volltext (PDF) verfügbar.

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