Facebook: Hinterbliebene erhalten mehr Kontrolle über das Profil
Was geschieht mit den Facebook-Profilen von Verstorbenen? Bislang gab es nur wenige Möglichkeiten für die Hinterbliebenen, doch das soziale Netzwerk erweitert nun die Rechte. Vorerst beschränken sich die neuen Möglichkeiten allerdings auf die USA.
Der Nachlassverwalter muss vom eigentlichen Nutzer ernannt werden und erhält dann die Möglichkeit, im Todesfall Änderungen vorzunehmen. So ist es möglich, einen Eintrag in der Timeline zu verfassen, der ganz oben steht und an den Verstorbenen erinnert. Zudem können Freundschaftsanfragen beantwortet und das Profilbild geändert werden. Darüber hinaus kann der Account-Inhaber dem Nachlassverwalter erlauben, ein Archiv aus Einträgen, Fotos und Videos herunterzuladen. Weiterhin bleibt die Möglichkeit, dass Profil komplett zu löschen.
Der von Facebook als Nachlasskontakt (Legacy Contact) bezeichnete Nutzer ist ein Spagat zwischen dem Wunsch der Angehörigen auf ein Andenken und dem Recht des Verstorbenen auf Privatsphäre. Daher kann der Nachlassverwalter auch nicht den Namen des Verstorbenen ändern oder die privaten Nachrichten einsehen. Für die Übernahme der Kontrolle, muss der Tod des Nutzers bei Facebook gemeldet werden. Facebook prüft anschließend den Einzelfall durch einen Nachruf, eine Todesmeldung oder auch Nachrichten und schaltet dann den Nachlassverwalter frei.
Bisher war es den Angehörigen lediglich möglich, zu löschen oder das Profil in den Gedenkzustand zu versetzen, so dass in der deutschen Version über dem Namen „In Erinnerung an“ stand. Die neue Funktion finden Anwender in den Sicherheitseinstellungen des Profils. Vorerst ist der Nachlasskontakt aber nur in den USA freigeschaltet, andere Länder sollen später folgen.