Nutzungsbedingungen: Verbraucherschützer mahnen Facebook erneut ab
Facebook ist vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erneut abgemahnt worden. In einem Unterlassungsverfahren geht der Verband gegen die Nutzungsbedingungen und Datenrichtlinien des sozialen Netzwerks vor. Der Vorwurf: 19 Klauseln sollen gegen geltendes Recht verstoßen.
Dabei geht es um die zum 30. Januar 2015 aktivierten neuen Richtlinien und Bedingungen. Für rechtswidrig hält der vzbv etwa die Klarnamenpflicht und die fehlende Einwilligung in die Verwendung von personenbezogenen Daten in Verbindung mit Werbung. Dabei ist den Verbraucherschützern insbesondere die neue Datenrichtlinie ein Dorn im Auge. Diese kritisiert der vzbv als intransparent, weil nicht sofort ersichtlich sei, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden.
Als „nicht datenschutzfreundlich“ werden auch die Voreinstellungen im Zusammenhang mit der Privatsphäre, den Markierungen und Werbeanzeigen kritisiert. So sei etwa die Zustimmung zur Ausgabe in externen Suchmaschinen automatisch angehakt. Auch die Entscheidung darüber, ob Handlungen wie das „Liken“ in Verbindung mit dem Namen des Nutzers für Werbung genutzt werden dürfen, nimmt Facebook seinen Nutzern zunächst ab. Eine bewusste Einwilligung, so die Kritik des vzbv, erfolge dabei nicht.
„ ‚Kostenlos‘ ist eine irreführende Aussage“
Als irreführend bezeichnet der vzbv auch die Aussage auf der Startseite von Facebook, wonach das Angebot kostenlos ist. „Nutzerinnen und Nutzer zahlen kein Geld für Facebook. Aber Facebook verdient Milliarden Dollar pro Jahr, indem es sämtliche Daten der Nutzer auswertet und diese in Form von personalisierten Werbeplätzen an werbetreibende Unternehmen verkauft“, kritisiert vzbv-Vorstand Klaus Müller. Dadurch würden persönliche Daten zur Facebook-Währung, auf der das Geschäftsmodell basiere.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Verbraucherzentrale gegen Facebook vorgeht. Erst im Herbst des letzten Jahres hatte der vzbv abschließend Recht erhalten, nachdem der Verband Facebook bereits 2013 vorgeworfen hatte, seine Nutzer nicht ausreichend über die Weitergabe von Daten zu informieren. Im Frühjahr hatte das Kammergericht in Berlin in zweiter Instanz bestätigt, dass Facebook sich an deutsches Recht halten muss – auch wenn die europäische Niederlassung in Irland angemeldet ist.