Prime Air: Amazon hat keine Verwendung für erlaubte Drohnen-Tests
Nach langer Wartezeit und vielen Diskussionen hat die US-Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) Amazon die Erlaubnis für erste Drohnentests erteilt. Doch das Unternehmen kann mit der Erlaubnis nach eigenen Angaben nur wenig anfangen und hat dies nun auch in einer Anhörung vor dem US-Kongress deutlich gemacht.
Im Rahmen einer Anhörung vor dem US-Kongress machte Amazons Paul Misener, Vice President for Global Public Policy, seine Enttäuschung über die erteilte Genehmigung deutlich. Insbesondere die lange Zeit zwischen Antrag und Genehmigung habe dazu geführt, dass Amazon mit der nun erhaltenen Erlaubnis nicht mehr arbeiten kann. So hat die FAA beispielsweise eine Drohne freigegeben, die von Amazon gar nicht mehr genutzt wird. Mittlerweile sei bei der US-Behörde auch schon ein Antrag für die neue Drohne eingereicht worden.
Doch auch der Inhalt der Genehmigung ist für Amazon nur wenig hilfreich. Gemäß den Auflagen muss Amazon die Drohnen von Personen steuern lassen, die ein privates Pilotenzertifikat vorweisen können. Zudem muss stets Sichtkontakt zu den Drohnen gehalten werden, so dass auch keine Hilfsmittel wie etwa Videobrillen zum Einsatz kommen dürfen. Das eigentliche Ziel von Amazon sind aber autonome Drohnen, die Pakete über Strecken von etwa 16 Kilometer ausliefern können. In solchen Fällen ist ein Sichtkontakt mit der Drohne aber nicht mehr möglich und wäre auch für das Projekt Prime Air nicht effizient.
Die defensive Haltung der US-Luftfahrtbehörde nimmt das Unternehmen auch zum Anlass für vergleichende Kritik. Amazon verweist dabei unter anderem auf Europa und hier insbesondere auf Großbritannien. Dabei macht Misener deutlich, dass Amazon in keinem anderen Land länger als zwei Monate auf die Erteilung einer Genehmigung warten muss, die zudem meist eine ganze Gruppe von Flugobjekten umfasst, so dass eine Weiterentwicklung wesentlich schneller erfolgen kann.
Die FAA hält den Vorwürfen allerdings entgegen, dass der US-Luftraum deutlich stärker genutzt werde, weshalb die zurückhaltende Haltung bei der Erteilung der Genehmigungen notwendig sei. Darüber hinaus führt die Behörde auch datenschutzrechtliche Bedenken an, denn immerhin seien die Drohnen meist mit Kameras ausgestattet. Misener kann diese Bedenken zwar grundsätzlich nachvollziehen, betont jedoch auch, dass Amazon die Privatsphäre achte und entsprechend strenge Richtlinien aufstellen werde.