Google: FTC-Bericht forderte Klage wegen Marktmachtmissbrauch
Eine Untersuchung der Bundeshandelskommission der Vereinigten Staaten kam 2013 zu dem Schluss, dass Google eigene Dienste in den Suchergebnissen bevorteilt, die eigene Marktmacht missbraucht und den Verbrauchern schadet – der Bericht wurde nun versehentlich veröffentlicht.
2013 endete ein Kartellverfahren für Google glimpflich: Der Suchmaschinenbetreiber nahm freiwillig einige Änderungen vor, das Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Der 160-seitige interne Bericht, der nun versehentlich veröffentlicht wurde, kam zu dem Schluss, dass Googles „Verhalten zu ernsthaften Schäden für Verbraucher und der Innovationen im Such- und Anzeigenmarkt im Internet geführt hat und führen wird“. Der Bericht legte zudem nahe, eine Klage anzustrengen.
Die Kommission befolgte diesen internen Rat nicht und beschloss Anfang 2013 einstimmig die Einstellung der Ermittlungen – ein ungewöhnlicher Vorgang, der durch das Vorhandensein eines zweiten Reports zustande kommt. In diesem empfahl der amerikanische Wirtschaftsausschuss ausdrücklich, nicht den Klageweg einzuschlagen, denn freiwillige Änderungen des Suchmaschinenbetreibers würden schneller Erleichterungen für amerikanische Verbraucher bringen als alle anderen Wege.
Die Gutachter der FTC zeigten an vier Punkten auf, wie Google seine Marktmacht missbraucht. So stufe Google die eigenen Dienste in der Google-Suche höher ein. Selbst wenn Angebote anderer Unternehmen bessere Ergebnisse liefern und zudem höhere Nutzerzahlen vorweisen können, bleiben die Konkurrenzangebote hinter den Google-Diensten zurück. Dieses Verhalten habe vielen anderen Wettbewerbsteilnehmern geschadet. Auf diese Vorwürfe reagierte der Suchmaschinenbetreiber nicht.
Google habe zudem auch den Inhalt anderer Internetseiten unerlaubt kopiert, um diese innerhalb der Suche zu zeigen. Beispielsweise wurden die Verkaufscharts von Amazon und die Produktbewertung durch Benutzer übernommen, ähnliches gelte für Yelp und TripAdvisor. Bei Beschwerden habe Google schließlich gedroht, die betreffende Seite komplett aus dem Suchindex zu entfernen.
Ein weiterer strittiger Punkt betrifft die Kosten für Werbeanzeigen auf Google: Zwei der Gutachter hatten „große Bedenken“ aufgrund der Tatsache, dass der Suchmaschinenbetreiber Kartellrecht verletzte, indem er die Möglichkeit von Werbetreibenden einschränkte, die durch auf Google durchgeführte Werbekampagnen erhaltenen Daten für Werbeaktionen bei Google-Konkurrenten einzusetzen. Auf Geheiß der Kommission verabschiedete sich Google 2013 von dieser Praxis – freiwillig.
Ein letzter Punkt betrifft die gezielte Schädigung von konkurrierenden Suchmaschinen. Internetseiten, die mit Yahoo oder Bing kooperierten, wurden in der Google-Suche mit einer schlechteren Platzierung bestraft.
Der FTC-Bericht zeigt außerdem auf, dass der Marktanteil von Google deutlich unterschätzt wurde. Zum Zeitpunkt der Untersuchungen rechnete comScore mit 65 Prozent, Google selbst schätzte den Marktanteil auf 69 bis 84 Prozent. „Aus einer kartellrechtlichen Perspektive bin ich froh, dass unser Marktanteil unterschätzt wurde“, zitiert der Bericht Googles Chef-Ökonom Hal Varian.
Neben einem Imageschaden könnte der Bericht Einfluss auf das aktuell laufende Kartellverfahren der EU-Kommission haben. Dieses läuft bereits seit 2010 – ohne nennenswerte Ergebnisse.