Uber: Bundesweites Verbot für die Fahrdienstvermittlung
Der Fahrdienstvermittler Uber muss einen weiteren Rückschlag hinnehmen. Das Landgericht Frankfurt hat ein bundesweites Verbot für die Vermittlung über Uber Pop ausgesprochen, wenn der Fahrer keine behördliche Genehmigung vorweisen kann. Beendet ist die Auseinandersetzung damit aber noch nicht.
Für den amerikanischen Fahrdienstvermittler Uber wird die Arbeit in Deutschland immer schwerer. Nachdem das Landgericht Berlin Mitte Februar ein Verbot der Vermittlung innerhalb von Berlin ausgesprochen hatte, geht das Landgericht Frankfurt nun einen Schritt weiter. Obwohl das Gericht den Eilantrag aufgrund mangelnder Dringlichkeit bereits im letzten Jahr zurück gezogen hatte, entsprach es in dem nun gefällten Urteil der Klage des Verbund Taxi Deutschland.
Mit dem Urteil untersagt das Gericht Uber die Vermittlung von Fahrten über die App Uber Pop an Anbieter ohne Personenbeförderungsschein. Das Gericht folgte damit der Auffassung, dass es sich bei den Angeboten von Uber um eine vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt handelt und nicht um einen Mitfahrdienst. Dabei unterstrich das Gericht auch, dass Uber nach Außen hin auftrete und die Preise gestalte.
Uber hatte während der Verhandlung stets argumentiert, dass das Unternehmen lediglich als Vermittler zwischen Fahrgast und Fahrer auftrete und dafür lediglich einen prozentualen Anteil am Fahrpreis erhalte. Der eigentliche Vertrag bestehe nur zwischen den beiden Nutzerseiten, die auch den Fahrpreis aushandeln. Daher seien auch die Regelungen für Taxiunternehmen nicht anwendbar.
Noch ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt nicht rechtskräftig und Uber hat bereits angedeutet, eine Berufung zu prüfen. Die Tendenz der letzten Entscheidungen zeigt jedoch, dass es für den amerikanischen Dienstleister in Deutschland weiterhin schwer werden wird sich zu etablieren. Mit Google und Goldman Sachs stehen Uber allerdings schwergewichtige Investoren zur Seite, die das Geschäftsmodell nicht kampflos aufgeben werden.