Bundeskriminalamt: Ermittler wollen ab Herbst wieder Staatstrojaner nutzen
Ab Herbst will das Bundeskriminalamt wieder auf den Staatstrojaner zurückgreifen können, sagte der BKA-Vorsitzende Holger Münch im Interview mit dem Spiegel. Dieser werde von der Behörde als Ermittlungsinstrument benötigt, um auf verschlüsselte Kommunikation zugreifen zu können.
Denn laut Münch würden Kriminelle häufig Techniken einsetzen, um ihre Identität im Internet zu verschleiern und die Kommunikation zu verschlüsseln. Daher entwickele das BKA mit dem Staatstrojaner ein Instrument, mit „dem wir – nach richterlicher Genehmigung – an den Computer des mutmaßlichen Täters gehen, bevor er seine Kommunikation verschlüsselt“, so Münch.
Konkret geht es also um die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Während bei diesen Verfahren ein Staatstrojaner verwendet wird, um die Kommunikation eines Verdächtigen abzuhören, können Ermittlungsbehörden bei einer Online-Durchsuchung noch nach Informationen suchen, die über Kommunikationsdaten hinausgehen.
Mit der Fertigstellung des Staatstrojaners soll die Entwicklung aber nicht abgeschlossen sein. Münch kündigte an, dass das BKA an diesem Bereich verstärkt forschen wolle. Davon sollen auch die Polizeibehörden der Bundesländer profitieren, indem diese die entsprechenden Dienstleistungen vom BKA – gegebenenfalls gegen ein Entgelt – zur Verfügung gestellt bekommen.
Im August letzten Jahres vermeldete das BKA bereits, dass der Staatstrojaner für Online-Durchsuchungen fertiggestellt wurde. Sollte im Herbst auch die Version für die Quellen-TKÜ fertig werden, endet zumindest für das BKA eine Phase von Fehlschlägen. Denn die Entwicklung hatte sich über mehrere Jahre hinweg immer wieder verzögert, nachdem der ursprüngliche Staatstrojaner seit 2011 nicht mehr eingesetzt werden konnte. Zuvor hatte der Chaos Computer Club (CCC) in einer Analyse zahlreiche Mängel nachgewiesen.
Die Probleme hingen damals aber nicht alleine mit der entsprechenden Version des Staatstrojaners zusammen. Vielmehr bestehen grundsätzliche Zweifel, ob sich mit einem Trojaner überhaupt die Hürden einhalten lassen, die das Bundesverfassungsgericht im Urteil zu den Online-Durchsuchungen im Jahr 2008 aufgestellt hat. Zudem hatte eine Analyse des Generalbundesanwalts aus dem Jahr 2012 ergeben, dass derzeit keine Rechtsgrundlage existieren würde, die den Einsatz des Staatstrojaners im Rahmen einer Quellen-TKÜ legitimiert.