Bundesnetzagentur: Überwachungstechnik für große WLAN-Hotspots gefordert
Öffentliche WLAN-Hotspots mit mehr als 10.000 Teilnehmern müssen ab dem 31. März 2016 über sämtliche Techniken verfügen, die erforderlich sind, um den Telefon- und Datenverkehr zu überwachen. Das geht aus einer Anordnung der Bundesnetzagentur hervor, die der Wirtschaftswoche vorliegt.
Demnach sei diese Maßnahme nötig, weil Ermittlungsbehörden bislang nicht auf Hotspot-Daten zugreifen könnten. Erst mit dem Einbau der entsprechenden Technologie werde das Überwachen von Telefonaten und E-Mails ermöglicht, die von öffentlichen WLANs aus übermittelt werden.
So heißt es auch in einem Schreiben von Jochen Homann, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur: „Aufgrund der stetig zunehmenden Marktanteile ist es notwendig geworden, auch diese Angebote in die Überwachung einzubeziehen.“
Bei Unternehmen und Wirtschaftsvertretern stößt das Vorhaben auf Kritik. Widerstand sei laut dem Bericht der Wirtschaftswoche von professionellen Hotspot-Betreibern wie der Deutschen Telekom und Vodafone zu erwarten. Zudem fordert der IT-Branchenverband Bitkom eine Gleichbehandlung für alle Anbieter. Demnach soll die Vorgabe der Bundesnetzagentur auch für Städte, Gemeinden und Vereine gelten, die mittlerweile verstärkt WLAN-Hotspots aufbauen.