DE-CIX: Betreiber wollen gegen BND-Überwachung klagen
Die Betreiber des Internetknotenpunktes DE-CIX wollen gegen die Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) klagen. Das bestätigte DE-CIX-Aufsichtsrat Klaus Landefeld gegenüber dem NDR, WDR und der Süddeutsche Zeitung.
Demnach haben die DE-CIX-Betreiber sich seit Jahren gegen die massenhafte Überwachung gewehrt und vertreten die Ansicht, dass diese in der aktuellen „Form unzulässig ist", so Landefeld. Kritisch bewertet er vor allem, wie der BND mit ausländischem Datenverkehr umgeht – dem sogenannten Transitverkehr. Dieser wird zwar beim DE-CIX in Frankfurt durchgeleitet, geht allerdings nicht von Deutschland aus und betrifft auch nicht deutsche Staatsbürger. Nach Ansicht des BND fällt dieser Datenverkehr nicht unter das G10-Gesetz, sodass es praktisch keine Vorgaben für das Sammeln und Auswerten der Daten gibt.
Für den Geheimdienst ist der DE-CIX daher ein lukratives Ziel, um solchen Datenverkehr abzugreifen. Denn bei dem Frankfurter Internetknotenpunkt handelt es sich um einen der größten weltweit, bei dem unter anderem der Datenverkehr aus Teilen von Afrika und Asien weitergeleitet wird.
Zahlreiche Rechtsexperten sind allerdings der Ansicht, dass diese Massenüberwachung nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Und auch beim DE-CIX teilt man nicht die Sichtweise des BND. So erklärt Landefeld: „Wir sind nicht davon ausgegangen, dass Transitverkehre als völlig vogelfrei betrachtet werden.“ Daher sei auch eines der Ziele der Klage, in dieser Frage Klarheit zu schaffen. Zunächst wird sich das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall befassen. Sollte die Klage dort aber keinen Erfolg haben, will Landefeld vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Kritik aus der G10-Kommission
Kritik an der Massenüberwachung des BND am DE-CIX äußern derweil auch Vertreter der G10-Kommission – eines von zwei parlamentarischen Gremien, die den Geheimdienst kontrollieren sollen. So heißt es in einem Schreiben des SPD-Bundestagsabgeordneten Frank Hoffmann, der Mitglied in der G10-Kommission ist, dass Bundesregierung und BND die Kontrolleure bewusst getäuscht haben. So wurde durch den NSA-Ausschuss bekannt, dass der BND im Rahmen der Operation Eikonal auch abgefangenen Transitverkehr an die NSA übermittelt.
Doch davon soll die G10-Kommission nichts gewusst haben, als die entsprechende Überwachungsmaßnahme bestätigt wurde. Stattdessen sei man laut Hoffmann davon ausgegangen, der BND wolle sich lediglich bestätigen lassen, dass im Zuge der Operation auch Deutsche im Ausland abgehört werden könnten.
Aufgrund der zahlreichen Kritiker sieht mittlerweile auch die Bundesregierung Handlungsbedarf. Doch die Überwachung am DE-CIX soll nicht eingestellt werden. Stattdessen plant das Bundeskanzleramt laut einem Tagesschau-Bericht, das derzeitige Vorgehen des BND rechtlich abzusichern, indem das BND-Gesetz um einen zusätzlichen Passus ergänzt wird. Obwohl auch die Befugnisse der G10-Kommission erweitert werden sollen, stößt dieses Vorhaben nur auf wenig Zustimmung. So kritisiert etwa Netzpolitik.org, die Antwort der Bundesregierung auf die illegale BND-Überwachung wäre, diese im Nachhinein schlicht zu legalisieren.