Kartellrecht: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Google ein
Nun ist es also soweit: Die EU-Kommission hat mit einer offiziellen Beschwerde das Verfahren gegen Google eingeleitet, das zu einer Strafzahlung von mehreren Milliarden Euro führen könnte. Dem Konzern werden Kartellverstöße vorgeworfen, die sowohl Google Shopping als auch Android betreffen.
Der Vorwurf, dass Google den Preisvergleichs-Suchdienst „Google Shopping“ in der allgemeinen Suchmaschine systematisch bevorzugt, steht schon seit Jahren im Raum. Im letzten Jahr sollte das Verfahren noch eingestellt werden, doch aufgrund von kritischen Stimmen innerhalb der EU-Kommission und weiteren Beschwerden wird nun der Druck auf Google erhöht, wie zuletzt auch EU-Digitalkommissar Günther Oettinger gefordert hatte.
So lautet der aktuelle Stand in Brüssel, dass Google die marktbeherrschende Stellung im Suchmaschinengeschäft missbrauche, indem die Preisvergleiche von konkurrierenden Anbietern in der allgemeinen Google-Suche benachteiligt werden. Dies schade den betroffenen Unternehmen und den Nutzern, weil diese bei ihrer Suche nicht unbedingt die besten Ergebnisse zu sehen bekämen.
Unabhängig von diesem Verfahren prüft die EU-Kommission zudem, ob sich Google mit dem Mobile-Betriebssystem Android einen Vorteil gegenüber Konkurrenten verschafft hat. Bei dieser Untersuchung lautet der Vorwurf, Google habe wettbewerbswidrige Absprachen mit Smartphone-Herstellern getroffen, damit diese ihre Android-Geräte mit Google-Diensten ausliefern – und nicht den entsprechenden Apps von konkurrierenden Anbietern.
Die offizielle Mitteilung der Beschwerde bedeutet allerdings nicht, dass das Ergebnis der Untersuchung bereits feststeht. Mit Bezug auf den Streit um Google Shopping erklärte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager: „Google hat nun Gelegenheit, die Kommission vom Gegenteil zu überzeugen. Sollte die Untersuchung jedoch unsere Befürchtungen bestätigen, müsste Google die rechtlichen Konsequenzen tragen und seine Geschäftspraxis in Europa ändern.“
Für Google sind Vorwürfe haltlos
In einem Blog-Beitrag hat Google bereits auf die offizielle Beschwerde der EU-Kommission reagiert und widerspricht dem Vorwurf, dass andere Preisvergleichsdienste unter Google leiden würden. Dabei argumentiert der Konzern mit dem starken Wettbewerb, den auch die Nutzerzahlen von Konkurrenten wie etwa Amazon und Ebay belegen würden – diese hätten, je nach EU-Staat, einen ähnlich hohen Marktanteil wie Google. Bei Spezialdiensten wie den Flugreise-Suchmaschinen würde Google Shopping etwa in Deutschland sogar nur eine untergeordnete Rolle spielen. Dem Eintrag vorausgegangen war ein internes Memo, in dem die Entscheidung der EU-Kommission als „sehr enttäuschende Nachricht“ bezeichnet wurde.
Ähnlich wie bei den EU-Wettbewerbsverfahren gegen Intel und Microsoft ist davon auszugehen, dass sich die Untersuchungen auch in diesem Fall noch über mehrere Jahre hinziehen. Bei Google könnte sich die Strafe allerdings auf bis zu 6,6 Milliarden US-Dollar belaufen – also einem Zehntel des Jahresumsatzes. Zunächst hat der Suchmaschinenbetreiber aber eine Frist von zehn Wochen, um auf die Beschwerde der EU-Kommission zu reagieren.
Die Brüsseler Wettbewerbshüter wollen die Untersuchungen allerdings nicht nur auf potentielle Wettbewerbsverstöße bei Google Shopping und Android reduzieren, sondern haben noch weitere Punkte auf dem Zettel: Dazu zählt etwa „das Kopieren von Webinhalten konkurrierender Unternehmen“ – also letztlich der Streit um das Leistungsschutzrecht – sowie Exklusivwerbung und übermäßige Beschränkungen für werbende Unternehmen.