Verbraucherschutz: Warnung vor Betrug mit Gutscheinkarten
Mit den diversen Geschenk- und Gutscheinkarten kann der Kunde in zahlreichen Shops unter anderem auch im Internet einkaufen. Doch die Karten bieten nur geringe Sicherheitsmerkmale, was mittlerweile auch von Kriminellen aktiv ausgenutzt wird. Kunden sollten daher beim Kauf genau hinsehen.
Zu dieser Erkenntnis kommt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern und verweist dabei unter anderem auch auf konkrete Fälle. So wird unter anderem berichtet, dass Geschenkkarten direkt nach dem Erwerb verschenkt wurden und sich dennoch beim Bezahlvorgang nur 15 Cent anstatt 15 Euro als Guthaben auf der Karte befanden.
Häufig gehen die Kriminellen dabei den Weg über eine Manipulation des Barcodes. Hier kann der Code schlicht kopiert werden und wenn sich dann Guthaben auf dem jeweiligen Konto befindet, geben die Täter dieses aus, bevor der Kunde dazu die Gelegenheit hat. Eine andere Methode ist der Austausch des Barcodes auf dem Papphalter der Karte. Dadurch wird beim Ladevorgang an der Kasse nicht das Guthaben der vorliegenden Karte aufgefüllt, sondern ein anderes Konto.
Problematisch ist, dass nur selten Siegel oder Verpackungen vorhanden sind, die die Sicherheit etwas erhöhen würden. Sind solche Merkmale vorhanden, aber beschädigt, so sollte von einem Erwerb abgesehen werden. Bei den klassischen Karten mit Papphalter rät der Verbraucherschutz dazu, den Barcode des Halters mit dem auf der Gutscheinkarte auf Übereinstimmung zu prüfen. Letztlich ist es ratsam, das Guthaben des Gutscheins nach dem Erwerb direkt an der Kasse noch einmal anzeigen zu lassen. Diese Funktion steht allerdings auch nicht an jedem Terminal zur Verfügung. Grundsätzlich gilt zudem, dass Opfer neben der Reklamation an der Kasse auch umgehend Strafanzeige erstatten sollten.