Wettbewerbsrecht: EU-Verfahren gegen Google könnte in Kürze beginnen
Während Google in den USA bereits seit rund zwei Jahren eine Einigung mit den Wettbewerbshütern FTC erzielt hat, gingen die Untersuchungen und Lösungsvorschläge in Europa weiter. Nun könnte der nächste Schritt folgen und ein Verfahren gegen den US-Riesen anstehen.
Entsprechende Hinweise auf ein Verfahren will unter anderem das Magazin Wall Street Journal erhalten haben und beruft sich dabei auf mit der Sache vertraute Quellen. Unterstützt wird die Spekulation von der Financial Times, die wiederum über entsprechende Schritte informiert, die zur Vorbereitung eines Verfahrens durchgeführt werden.
So wird unter anderem berichtet, dass die EU-Kommissare Anfragen an die Kläger gerichtet hätten, ob die bislang vertraulichen Beschwerden gegen Google veröffentlicht werden dürfen. Solche Anfragen erfolgen in aller Regel nur dann, wenn die Beschwerden auch im Rahmen eines Verfahrens eingesetzt werden sollen. Hinzu kommen Berichte, wonach den Unternehmen nur kurze Fristen für die Beantwortung der Anfragen eingeräumt wurden. Dies deutet darauf hin, dass das Verfahren in Kürze eröffnet werden soll.
Grundlage der Streitigkeiten sind Vorwürfe, die bereits seit fünf Jahren im Raum stehen. Dabei geht es um die Beschwerden der Konkurrenten, wonach Google bei der gleichnamigen Suchmaschine die eigenen Dienste in den Suchergebnissen bevorzuge, statt die Treffer nach deren Relevanz zu sortieren.
Google bestreitet die Vorwürfe seit jeher, war aber dennoch stets bemüht ein Verfahren abzuwenden, in dem der Internetriese den europäischen Wettbewerbshütern entgegenkam. Dabei sah es Anfang 2014 schon fast so aus, als hätten die EU und Google eine Einigung erzielt. Doch die Vorschläge des Suchmaschinenbetreibers, durch welche die Konkurrenten stärker berücksichtigt werden sollten, stießen bei diesen auf deutliche Gegenwehr. Unter der neuen EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager wurde Ende 2014 eine erneute Befragung von Google und dessen Mitbewerbern angestrebt. Dies wiederum galt als Hinweis darauf, dass die Einleitung eines Verfahrens neuerlich geprüft werde.
Die Ansicht der europäischen Wettbewerbshüter, wonach Google die eigene Marktposition missbrauche, wurde erst kürzlich bestärkt. So wurde versehentlich ein Bericht der amerikanischen Wettbewerbshüter FTC aus dem Jahre 2013 veröffentlicht, in welchem auf 160 Seiten dargelegt wird, dass der Internetriese seine Position bei den Suchmaschinen zur Bevorzugung der eigenen Dienste ausnutze. Der Bericht war der 2013 erzielten Einigung zwischen Google und der FTC vorausgegangen und wurde nach dem Abkommen nicht veröffentlicht.