Amazon: EU prüft weiterhin unlautere Vorteilnahme bei Steuerabgaben
Überraschend kündigte das Online-Warenhaus Amazon letzte Woche an, dass das Unternehmen seit dem 1. Mai die Körperschaftssteuer in Deutschland und drei weiteren Ländern abführt. Die EU-Kommission ist von der Änderung der Praxis nicht beeindruckt und prüft weiterhin ein Verfahren wegen unlauterer Vorteilnahme.
Bisher zahlte Amazon lediglich in Luxemburg Steuern. Grund hierfür war ein mögliches Abkommen zwischen dem Großherzogtum und dem Konzern, dass die Abgaben deutlich reduzierte. Seit dem 1. Mai versteuert Amazon nun aber in Deutschland, Großbritannien, Italien und Spanien. Frankreich soll als fünftes Land folgen.
Während Amazon in einer offiziellen Stellungnahmen keinen genauen Grund für die Änderung der Praxis nennt, gehen die Vermutung in den Medien selbstverständlich in Richtung des sich androhenden Verfahrens. Wie auch gegen Apple ermittelt die EU Kommission aktuell gegen das Unternehmen wegen des Verdachts der unlauteren Vorteilnahme.
Doch diese Ermittlungen werden auch durch die neue Vorgehensweise nicht aufgehalten, wie ein Sprecher der Kommission in Brüssel mitteilte. Stattdessen wird im Rahmen des Verfahrens normal weiter geprüft, sodass Amazon Nachzahlungen drohen könnten. Zum Stand des Verfahrens machte der Sprecher allerdings keine Angaben.