Hörbücher: Verlage ziehen Kartellbeschwerde gegen Audible in Betracht
Die Amazon-Tochter Audible möchte einem Medienbericht zufolge Hörbuch-Verlage unter Ausnutzung der eigenen Marktmacht dazu bewegen, neuen Vertragskonditionen zuzustimmen und Audible damit das Angebot einer Hörbuch-Flatrate zu ermöglichen. Die Verlage erwägen wiederum eine Kartellbeschwerde.
Um sich die Zustimmung der Hörbuch-Verlage zu einem Flatrate-Modell zu sichern, geht die Amazon-Tochter Spiegel-Informationen zufolge dabei alles andere als zimperlich vor: Mehreren kleinen, auf Hörbücher spezialisierte Verlagen hätte Amazon gekündigt und diesen neue Vertragsbedingungen vorgelegt. Erklären sich die Verlage nicht bereit, Amazons neue Bedingungen zu akzeptieren und damit einem Flatrate-Modell zuzustimmen, drohe die Auslistung, heißt es aus Verlagskreisen. Amazon hat Informationen des Nachrichtenmagazins zufolge bereits dem Hörbuch-Zwischenhändler Bookwire keinen neuen Vertrag mehr angeboten.
Mit einem Marktanteil von geschätzten 90 Prozent ist Audible hierzulande unangefochtener Marktführer, „Wenn Audible kleinen Hörbuch-Verlagen damit droht, ihre Titel auszulisten, ist das angesichts seiner Marktmacht aus meiner Sicht rechtlich sehr fragwürdig“, betont der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Alexander Skipis. Neben dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels prüfen auch mehrere Verlage die Option einer Kartellbeschwerde.
Ein entsprechendes Flatrate-Modell für Hörbücher bietet Amazon hierzulande seit April 2015 zumindest teilweise an, unter Kindle Unlimited stehen neben den über 850.000 E-Books mehr als 2.000 Hörbücher für 9,99 Euro im Monat bereit – allerdings sind viele davon Audible- oder Amazon-Eigenproduktionen. Viele Verlage wählen zudem sehr bedacht ihren Beitrag zur Flatrate aus, das Angebot ist somit auch qualitativ begrenzt.
Die Lage zwischen Amazon und Verlagen ist bereits seit mehreren Jahren äußerst angespannt, insbesondere das Thema E-Books ist immer wieder Grund für Diskussionen – erst im letzten Jahr hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Beschwerde beim Bundesamt gegen Amazon erhoben und dem Versandhändler vorgeworfen, durch verzögerte Auslieferung von gedruckten Büchern Ermäßigungen beim Einkauf von elektronischen Büchern durchsetzen zu wollen.