Nutzungsbedingungen: Verbraucherzentrale klagt gegen Facebook
Am 26. Februar mahnte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Facebook aufgrund der neuen Nutzungsbestimmungen ab und forderte die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Da das soziale Netzwerk diese bislang nicht abgegeben hat, erfolgt nun die Klage durch den Bundesverband.
Der Streit zwischen Facebook und den deutschen Verbraucherschützern geht in die nächste Runde. So teilte der vzbv via Twitter mit, dass eine Klage gegen das soziale Netzwerk eingereicht werden soll. Aktuell wird aber noch der Umfang der Klageerhebung geprüft, heißt es wiederum auf der eigenen Seite.
Streitpunkt sind insgesamt 19 Klauseln in den neu aufgelegten Datenschutz- und Nutzungsregeln, die die Verbraucherschützer für unzulässig halten. So unter anderem den Zwang zum Klarnamen oder die Verwendung personenbezogener Daten in Verbindung mit Werbung. Ebenfalls kritisiert wurde, dass zahlreiche Einstellungen zur Weitergabe von personenbezogenen Daten standardmäßig aktiviert sind und somit vom Nutzer automatisch angenommen werden. Dies ist nach Auffassung der Verbraucherschützer keine bewusste Einwilligung.
Facebook hatte bereits kurz nach der Veröffentlichung der Abmahnung die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, dass die Nutzungsbedingungen den geltenden Gesetzen entsprechen würden. Für das soziale Netzwerk ist es nicht die erste Auseinandersetzung mit dem Bundesverband. Zuletzt unterlag Facebook, als das Landgericht Berlin eine Verletzung der Informationspflichten im Bezug auf die Weitergabe von personenbezogenen Daten bei Spielen bestätigte.