Vorratsdatenspeicherung: Kaum einer ist mit dem Gesetz zufrieden
Mit der neuen Vorratsdatenspeicherung können Polizei und Geheimdienste auf einen „riesigen Datenpool mit Standortdaten“ zugreifen, der vor allem die Nutzer von mobilen Internetzugängen betrifft, warnt die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. Derweil geht das Gesetz Sicherheitspolitikern nicht weit genug.
Im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung erklärte Voßhoff: „Mobile Internetnutzung ist immer weiter verbreitet, gegenwärtig nutzen über 45 Millionen Menschen in Deutschland ein Smartphone.“ Dementsprechend groß werde auch die Anzahl der Standortdaten ausfallen, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden. Weil solche Daten mit Blick auf die Privatsphäre der Nutzer als besonders kritisch eingestuft werden, gelten für diese strengere Auflagen: So betragen die Speicherfristen lediglich vier Wochen anstatt zehn Wochen, wie es bei den übrigen Verbindungsdaten der Fall ist. Und Polizei und Geheimdienste sollen keine Bewegungsprofile von Personen erstellen dürfen.
Nach Ansicht von Voßhoff ist diese Ankündigung allerdings nicht umgesetzt worden. So findet sich lediglich in der Begründung des Gesetzentwurfs eine Empfehlung, laut der Standortdaten nur in Einzelfällen abgefragt werden sollen. Und selbst bei dieser gibt es Ausnahmen. So sollen Sicherheitsbehörden in Einzelfällen weitergehende Abfragen von Standortdaten durchführen dürfen, wenn diese etwa für das Aufklären von Serientaten oder das Erkennen von Strukturen benötigt werden. Das Fazit von Voßhoff: „Eine von der Bundesregierung behauptete Vermeidung der Profilbildung wird so nicht erreicht.“
Vorratsdatenspeicherung landet wieder beim Bundesverfassungsgericht
Damit reiht sich auch die Bundesdatenschutzbeauftragte in die Riege der Kritiker des Gesetzentwurfes ein. Neben Netzaktivisten und Vertretern der Internetwirtschaft zählt dazu auch die Opposition im Bundestag, die deutliche Worte findet. So sagte etwa Bernd Riexinger, Parteivorsitzende der Linken: „Mitten in der größten Spionageaffäre der Bundesrepublik ein solches Überwachungsgesetz durchzudrücken, ist unfassbar dreist.“ Und die Grünen kündigten bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. „Wir haben gegen die letzte Vorratsdatenspeicherung erfolgreich in Karlsruhe geklagt und werden auch diesmal gegen das grundrechtsfeindliche Vorhaben der großen Koalition gerichtlich vorgehen“, sagte der Grünen-Netzpolitiker Konstantin von Notz in der Rheinischen Post.
Trotz der drohenden Klagen gibt sich Justizminister Heiko Maas (SPD) zuversichtlich. Bereits am Mittwoch erklärte er, die Bundesregierung sei überzeugt, dass „wir auf der einen Seite ein zusätzliches Ermittlungsinstrument schaffen, das die Aufklärung schwerer Straftaten erleichtert, auf der anderen Seite aber die Vorgaben, die uns die Gerichte gesetzt haben, eins zu eins umsetzen“. Daher geht Maas davon aus, dass das Gesetz einer gerichtlichen Überprüfung standhalten werde.
Die Kritiker sind derweil überzeugt, dass das aktuelle Regelung genauso scheitern werde wie die alte Vorratsdatenspeicherung. Die Auflagen des europäischen Gerichtshofs würden mit dem Entwurf nicht eingehalten werden, heißt es etwa in einer Stellungnahme des ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar.
Richterbund geht das Gesetz nicht weit genug
Allerdings sind es nicht nur Netzaktivisten und Datenschützer, die den Entwurf ablehnen. Auch die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung hadern mit den Plänen der Regierung. So schreibt der deutsche Richterbund in einer Stellungnahme: „Die kurze Speicherfrist von zehn Wochen für Verkehrsdaten und vier Wochen für Standortdaten ist weder verfassungsrechtlich geboten noch ermittlungstechnisch ausreichend.“ Erweitert werden sollte auch der Katalog an Straftaten, bei denen Polizei und Geheimdienste auf die Vorratsdaten zugreifen können. Und darüber hinaus sei es nicht sinnvoll, dass die Verbindungsdaten von E-Mails sowie die Daten über aufgerufene Internetseiten derzeit ausgeklammert werden.
Eine ähnliche Haltung vertreten zudem die Abgeordneten von CDU und CSU. Patrick Sensburg, Vorsitzender des NSA-Ausschusses, und der CSU-Abgeordnete Volker Ullrich fordern in einem Beitrag für die deutsche Richterzeitung, dass die aktuellen Pläne „noch praxistauglicher ausgestaltet und womöglich verbessert werden“. In der Praxis würde das bedeuten: Die Speicherfristen für Standortdaten sollen auf zehn Wochen verlängert werden. Ebenso soll die Liste der Straftaten erweitert werden, bei denen die Polizei auf die Vorratsdaten zugreifen kann. Geheimdienste sollten die Datenberge sogar ohne konkreten Anlass auswerten können.
Trotz des neuen Gesetzes hat sich also beim Streit um die Vorratsdatenspeicherung im Kern nichts geändert: Die Positionen von Gegnern und Befürwortern liegen dermaßen weit auseinander, dass ein Kompromiss nicht möglich erscheint.
In der SPD rumort es
Bezeichnet ist allerdings, dass der Graben nicht nur zwischen den politischen Lagern verläuft, sondern auch innerhalb der SPD. Genauer gesagt: Es ist die Basis, die gegen die Entscheidung der Parteispitze protestiert. Im Vorfeld des Parteikonvents am 20. Juni sollen mehr als 100 Anträge von Landesverbänden, Unterbezirken und Ortsvereinen eingegangen sein, um das Thema auf die Agenda zu bringen. Das Ziel: Die SPD soll sich doch noch gegen die Vorratsdatenspeicherung stellen. Zwar sind die Chancen für einen erfolgreichen Antrag nicht allzu rosig, doch die SPD-Spitze ist besorgt. So zitiert die Frankfurter Rundschau ein Mitglied der Führungsriege mit der Aussage: „Das wird großen Ärger geben.“
„Das wird großen Ärger geben.“ Mitglied der SPD-Spitze
Denn es sind so viele Anträge, dass man diese „nicht einfach so wegwischen“ kann, wie etwa der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil erklärt, der ebenfalls zu den Kritikern der Vorratsdatenspeicherung zählt. „Ich sehe nach wie vor keine Notwendigkeit für einen nationalen Alleingang“, sagte er in der Frankfurter Rundschau.
Trotz des Aufschreis von der Basis: Dass sich die Führungsriege rund um Sigmar Gabriel nochmal umstimmen lässt, ist nicht zu erwarten. Das verdeutlicht etwa eine Info-Broschüre (PDF-Datei), in der die SPD-Spitze für die Vorratsdatenspeicherung argumentiert – wenn auch mit fragwürdigen Argumenten, wie eine Analyse von Netzpolitik.org zeigt.