Windows 10: Alle Details von Hardware-Bindung bis Update-Pflicht
Ein Meilenstein
Das nächste Windows ist ein Meilenstein, sagt Microsoft und erklärt mit der umfassenden Entwicklung gegenüber dem Vorgänger sogleich den Sprung in der Bezeichnung von Windows 8 auf Windows 10.
ComputerBase hat vier Tage vor der Veröffentlichung als kostenloses Update alle relevanten Informationen noch einmal übersichtlich zusammengefasst. Die Themen im Überblick:
- Wesentliche Neuerungen
- Kostenloses Update für Windows 7 und 8.1
- Update in Wellen statt auf einen Schlag
- Hardwarebindung von OEM-Lizenzen
- 30 Tage Rückgaberecht
- Systemvoraussetzungen
- Der Zwang zum Update
- Automatische Treiber-Updates verhindern
- Fehlerhafte Updates untersagen
- Mehr als sieben Versionen von IoT bis Enterprise
- Unterschiede zwischen Home, Pro und Enterprise
- Veröffentlichungstermin und Preise
- USB-Stick zur Installation erstellen
- Windows 10 weiter testen
- FAQ der Leser
Offene Fragen können im Kommentarthread zu diesem Artikel gestellt werden. Die Redaktion wird versuchen, auch sie noch zu klären.
Wesentliche Neuerungen
Die Neuerungen, die Windows 10 mit sich bringt, sind in ihrer Summe umfassend. Die offensichtlichste betrifft die Benutzeroberfläche: Der bekannte Windows-Desktop erhält das klassische Startmenü zurück. Es kann auf Wunsch um Kacheln erweitert werden und stellt damit einen Zwitter aus dem Menü von Windows 7 und dem von Windows 8 dar. Anwender, die das Vollbildmenü von Windows 8 weiternutzen wollen, können auch diese Option wählen. Und sogar das Booten in diese Ansicht ist möglich, wenn auch nur über einen Umweg. So viele Wahlmöglichkeiten bot Microsoft noch nie.
Aufgewertet wird die klassische Desktop-Umgebung auch dadurch, dass Modern-UI-Anwendungen nicht mehr nur im Vollbildmodus, sondern auch im Fenster laufen können. Erstmals unterstützt Microsoft mit Windows 10 auch virtuelle Desktops, wie sie von Linux oder Mac OS X seit Jahren bekannt sind.
Separate Systeme für Smartphones oder integrierte Systeme (Windows Embedded 8) gibt es ab Windows 10 nicht mehr, alle Endgeräte setzen auf Windows 10, von dem es verschiedene Versionen für die unterschiedlichen Anwendungsbereiche gibt. Die Vereinheitlichung findet aber nicht nur auf Ebene des Betriebssystems statt. Mit universellen Apps können Entwickler in Zukunft auch Anwendungen schaffen, deren Code auf allen Endgeräten lauffähig ist. Die Benutzeroberfläche passt sich den jeweiligen Gegebenheiten an. Auf Endgeräten wie 2-in-1-Notebooks, die zwischen einer mobilen Touch-Oberfläche und einer Desktop-Ansicht für Tastatur und Maus wechseln, wird Windows 10 mit Continuum flexibel zwischen beiden Modi wechseln können. Auf allen anderen Systemen steht dieser Wechsel auf Wunsch manuell zur Verfügung. Für universelle Apps gibt es einen neuen, auf allen Endgeräten verfügbaren Windows Store.
Zu den weiteren Neuerungen zählen die digitale Assistentin Cortana, die vor allem für Spieler interessante API DirectX 12, der ehemals als Spartan bekannte neue Browser Microsoft Edge, Continuum – die Option, auf Touch-fähigen Geräten zwischen Desktop- und Touch-Interface zu wechseln – und der Biometriedienst Windows Hello, mit dessen Hilfe Windows 10 in der Lage sein wird, Fingerabdrucksensoren, Gesichtserkennung oder Iris-Scanner zum Entsperren von Geräten zu nutzen. Malware will Microsoft mit Windows 10 „eliminieren“.
Kostenloses Update für Windows 7 und 8.1
Systeme mit Windows 7 SP1 oder Windows 8.1 Update werden sich direkt auf Windows 10 aktualisieren lassen, ohne dass persönliche Einstellungen oder Programme verloren gehen. Bei älteren Betriebssystemversionen inklusive Windows 8 ist zunächst ein Update auf die aktuelle Version erforderlich. Auf kompatiblen Systemen, die ein spezielles Update installiert haben, weist Microsoft seit Anfang Juni auf das Update hin. Das Update wird über Windows Update und nicht über den Windows Store bereitgestellt werden.
Das Update wird vom 29. Juli 2015 bis zum 28. Juli 2016 kostenlos möglich sein. Wer innerhalb dieses Zeitraums kostenlos wechselt, wird auch im späteren Verlauf keine Kosten für Windows 10 befürchten müssen, die Urpsrungslizenz wird mit allen Rechten auf Windows 10 übertragen und Microsoft wird das Betriebssystem für mindestens zehn Jahre kostenlos mit Updates versorgen. Wer seinen Rechner mit Windows 7 oder Windows 8.1 nach dem 28. Juli 2016 auf Windows 10 updaten will, muss dann dafür zahlen.
Ursprungs-Version | Windows-10-Version |
---|---|
Windows 7* | |
Windows 7 Starter | Windows 10 Home |
Windows 7 Home Basic | |
Windows 7 Home Premium | |
Windows 7 Professional | Windows 10 Pro |
Windows 7 Ultimate | |
Windows 8.1** | |
Windows 8.1*** | Windows 10 Home |
Windows 8.1 Pro | Windows 10 Pro |
Windows 8.1 Pro for Students | |
Windows Phone 8.1**** | Windows 10 Mobile |
*Neueste Version von Win 7 SP1 muss installiert sein. | |
**Neueste Version von Win 8.1 Update muss installiert sein. | |
***Gilt auch für länderspezifische Versionen und Windows 8.1 mit Bing. | |
****Verfügbarkeit ist abhängig vom Hersteller und Mobilfunkanbieter. |
Wie Microsoft auf Nachfrage bestätigt, wird auch beim Upgrade auf Windows 10 kein Wechsel von der 32- auf die 64-Bit-Version möglich sein. Wer beim alten System auf 32-Bit setzt, kann nur auf Windows 10 32-Bit aktualisieren. Da bei Windows 7 und Windows 8.1 nicht ohne Neuinstallation von 32-Bit auf 64-Bit gewechselt werden kann, kommen Anwender, die mit Windows 10 den Schritt auf 64-Bit gehen wollen, nicht um eine Neuinstallation des Basissystems beziehungsweise von Windows 10 herum.
Auch Smartphones mit Windows Phone 8.1 lassen sich per Upgrade aktualisieren, Windows 10 Mobile erscheint allerdings erst später im Jahr. Ältere Systeme werden nicht unterstützt, es bedarf einer kompletten Neuinstallation.
Update in Wellen statt auf einen Schlag
Microsoft wird das kostenlose Upgrade auf Windows 10 nicht allen Kunden gleichzeitig bereitstellen, sondern setzt auf eine Verteilung in Wellen. Diese zeitversetzte Verteilung soll vor allem dafür sorgen, dass das Upgrade für die Nutzer nicht durch technische Probleme und Engpässe zur Frusterfahrung wird und Microsoft Gelegenheit bieten, eventuelle Probleme und Schwachstellen des Upgrade-Prozesses zu beseitigen.
Als erste werden die Windows Insider bedient, die die Vorschau-Versionen getestet haben. An sie wird die finale Version von Windows 10 wie angekündigt ab dem 29. Juli verteilt. Eine Benachrichtigung, dass das Upgrade bereitsteht, erhalten daraufhin zuerst jene Systeme, bei denen eine vollständige Kompatibilität zu Windows 10 festgestellt wurde, sobald sie das Upgrade heruntergeladen haben.
Hardwarebindung von OEM-Lizenzen
OEM-Lizenzen bleiben nach dem Update OEM-Lizenzen. Im Prinzip bedeutet dies bei Microsoft eine Bindung der Lizenz an die Hardware, was eine Verwendung der Lizenz auf einem anderen Gerät oder den Weiterverkauf der Lizenz ohne das ursprüngliche Gerät verbietet.
Allerdings gilt diese Regelung in Deutschland und einigen anderen Ländern explizit nicht, wie ein Blick in den Endbenutzer-Lizenzvertrag verrät. Nutzer in Deutschland können ihre zusammen mit einem PC erworbenen OEM-Lizenzen folglich auf andere Geräte übertragen beziehungsweise im Rahmen der rechtlichen Vorgaben veräußern.
Faktisch spielt es hierzulande also keine Rolle, dass eine OEM-Lizenz nach dem kostenloses Upgrade auf Windows 10 weiterhin eine OEM-Lizenz ist – eine Hardwarebindung besteht nicht.
Im Falle von Systemen mit OEM-Lizenz, bei denen der Lizenzschlüssel im Mainboard hinterlegt ist, gilt, dass das System alle Veränderungen außer dem Wechsel des Mainboards übersteht, ohne die Aktivierung zu verlieren. Wird dagegen die Hauptplatine getauscht, muss Windows 10 erneut aktiviert werden.
Für die teureren Retail-Lizenzen gilt unabhängig vom Land das Recht, sie auf ein anderes Gerät zu übertragen. Die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Geräten ist jedoch auch hier nicht gestattet. Besitzer einer Vollversion von Windows 7 oder Windows 8/8.1 werden folglich auch nach dem kostenlosen Upgrade auf Windows 10 weiterhin alle Rechte haben und die Lizenz auf einen anderen Rechner übertragen und das System automatisch aktivieren können.
Über welche Lizenz das eigene Windows verfügt, lässt sich durch Eingabe der Befehlskette „slmgr.vbs /dli“ in der Windows-Suche herausfinden. Folgende mögliche Angaben gibt es:
- RETAIL Channel – Vollversion mit allen Rechten
- OEM_COA_NSLP – OEM-Version ohne technische Hardwarebindung
- OEM_COA_SLP – OEM-Version mit technischer Hardwarebindung, Lizenzschlüssel im UEFI abgelegt
Zur Installation auf neuen Rechnern wird Microsoft offizielle ISO-Abbilder bereitstellen, die nach dem für die Windows-10-Lizenz zwingend erforderlichen initialen Upgrade aber auch auf OEM-Rechnern für eine direkte Neuinstallation verwendet werden können. Es wird also nicht notwendig sein, erst erneut Windows 7 oder Windows 8 und dann das Update zu installieren, wenn bereits einmal auf Windows 10 geupdatet worden ist. Möglich macht das die Tatsache, dass eine Lizenz für Windows 7 oder Windows 8.1 nach dem Upgrade in eine Lizenz für Windows 10 umgewandelt wird.
30 Tage Rückgaberecht
Microsoft stellt das Update auf Windows 10 über Windows Update zur Verfügung. Damit besteht die Gefahr, dass Anwender den Wechsel unbewusst vollziehen und daraufhin zu Windows 7 oder Windows 8.1 zurückkehren wollen. Diesen und allen anderen Anwendern, die sich nach dem Update nicht mit Windows 10 anfreunden können, wird Microsoft die Möglichkeit geben, 30 Tage nach dem Update zum alten System zurückzukehren – mit allen Daten und Einstellungen und inklusive der alten Lizenz.
Wer ein Gerät mit vorinstalliertem Windows 10 Pro oder eine Download-Lizenz von Windows 10 Pro erwirbt, hat darüber hinaus das Recht, stattdessen Windows 7 Professional oder Windows 8.1 Pro zu nutzen, solange diese durch Microsoft unterstützt werden. Ein Wechsel zurück zu Windows 10 Pro ist aber auch vorher jederzeit möglich. Der Passus zu den Downgraderechten findet sich in der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung unter Ziffer 7.
Systemvoraussetzungen
Auf mobilen Endgeräten kommt Windows 10 mit 512 Megabyte Arbeitsspeicher aus, auf PCs und Notebooks muss minimal ein Gigabyte verbaut sein. Bei Desktop-PCs und Notebooks gestalten sich auch die restlichen Anforderungen einfach: Sie bleiben gegenüber denen von Windows 7 unverändert.
Systemvoraussetzungen für Desktop-PC und Notebook | ||
---|---|---|
Prozessor | 1 GHz | |
Arbeitsspeicher | 32-Bit | 1 GB |
64-Bit | 2 GB | |
Festplatte | 32-Bit | 16 GB |
64-Bit | 20 GB | |
Grafik | DirectX 9 |
Auf Smartphones steigt die Anforderung an den Arbeitsspeicher mit der Auflösung des Displays. Darüber hinaus muss die Hardware für Windows 10 Mobile UEFI 2.3.1, Secure Boot sowie DirectX 9 unterstützen und mindestens 4 Gigabyte Flash-Speicher bieten. Bei Geräten mit nur 4 Gigabyte Speicher muss zudem immer ein Schacht für SD-Karten verbaut sein, damit System-Updates durchführbar sind.
Unterstützte Auflösungen | Vorausgesetzter Arbeitsspeicher |
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2.560 × 2.048 und höher | >= 4 GB |
2.048 × 1.152 bis 2.560 × 1.600 | >= 3 GB |
1.440 × 900 bis 1.920 × 1.200 | >= 2 GB |
960 × 540 bis 1.366 × 768 | >= 1 GB |
800 × 480 bis 854 × 480 | >= 512 MB |
Das Gehäuse muss Tasten für An/Aus und die Lautstärke bieten, außerdem müssen bei der kleinsten Auflösung von 800 × 480 Bildpunkten in jedem Fall dedizierte Tasten für Start, Zurück und die Suche verbaut sein; bei den höheren Auflösungen dürfen diese Schalter auch per Software über das Display angezeigt werden.
Wenige Tage vor Veröffentlichung von Windows 10 hat Microsoft auch einen detaillierten Überblick der Systemanforderungen veröffentlicht, der insbesondere die Anforderungen an Smartphones mit Windows 10 Mobile bis zu den einzelnen Komponenten wie Modem oder Flash-Speicher aufschlüsselt – für Endkunden relevant ist diese Detailtiefe nicht.
Auch weiterhin nicht zwingend vorausgesetzt wird bei Windows 10 ein Konto bei Microsoft. Die Option, das System mit einem lokalen Konto zu nutzen, wird im Installationsprozess zwar erneut klein gehalten, ist aber vorhanden. Die Liste der nicht verfügbaren Anwendungen wächst in Windows 10 dann allerdings weiter an. So setzt auch Cortana zwingend ein Microsoft-Konto voraus.