Android M: App-Berechtigungen ohne Zutun der Entwickler wirkungslos
Google hat in Android M sechs große Neuerungen integriert. Neben Doze und App Standby zum Energiesparen sind dabei Veränderungen an den Berechtigungen von Apps ein Thema gewesen. Das Wichtige daran hat Google aber nur fast beiläufig in einem Satz erwähnt: Ohne Zutun der Entwickler bleibt für Anwender alles beim Alten.
Mit Android M haben Anwender wieder potenziell die Möglichkeit, Anwendungen Berechtigungen zu entziehen oder diese erst gar nicht zu erteilen. Wird unter Android M eine App installiert, fragt diese nicht mehr in einem Rutsch nach allen Berechtigungen, wie dem Zugriff auf die Kamera, Kontakte oder den Standort. Stattdessen kommt es erst beim jeweiligen Zugriff auf den betroffenen Teil des Smartphones dazu.
Wird beispielsweise Google Maps installiert, gibt es zunächst keine Abfrage der Berechtigungen. Soll dann der Standort in der App bestimmt oder ein Navigationsziel per Spracheingabe festgelegt werden, erscheint jeweils eine Hinweistafel, die nach der Zustimmung oder Ablehnung des Nutzers fragt. So hatte es Google auf der I/O 2015 anhand von WhatsApp vorgestellt und so soll es im Idealfall auch umgesetzt werden.
Den entscheidenden Satz ließ Dave Burke, Vice President Engineering Android, aber erst zum Ende der Präsentation der neuen App-Berechtigungen fallen: „Für Entwickler treffen die neuen App-Berechtigungen auf Apps zu, die mit dem M SDK kompiliert wurden. Alte Anwendungen aus SDK-Versionen vor M werden sich wie bisher verhalten.“
Das Update des Betriebssystems auf Android M ist somit nicht ausreichend, um als Nutzer das vereinfachte und verbesserte Berechtigungsmodell zu erhalten. Apps, die ein älteres SDK als M verwenden, werden wie eh und je vor der Installation all ihre Berechtigungen einholen und diese auch behalten. Denn wirksam ist der nachträgliche Entzug von Berechtigungen kaum, wie ein kurzer Test von ComputerBase gezeigt hat.
Unter Android M lassen sich die App-Berechtigungen über die Einstellungen im Abschnitt Apps konfigurieren. Wird hier beispielsweise der App Google Maps der Zugriff auf den Standort entzogen, hat dies keine Auswirkung auf die App, und das Smartphone wird prompt auf der Karte angezeigt. Die Facebook-App hadert nach dem Entzug des Zugriffs auf die Kamera zwar zunächst noch mit dem Direktzugriff auf selbige und reagiert nicht auf den Befehl des Nutzers, der Umweg über die Kamera-Verknüpfung der integrierten Facebook-Bildergalerie funktioniert aber problemlos. In Google Keep wiederum funktioniert das Anlegen einer Notiz per Spracheingabe ohne Fehler, obwohl der Zugriff auf das Mikrofon eigentlich verweigert wurde.
Daran zeigt sich eindeutig, dass die neuen App-Berechtigungen in Android M fast wirkungslos sind, solange Entwickler für ihre Apps nicht auch auf das SDK für Android M wechseln und ihre Anwendungen entsprechend kompilieren. Wie es besser geht, macht Google selbst vor: Die Google-App, die Teil des Launchers und von Google Now ist, reagiert nicht mehr auf Spracheingaben, nachdem ihr die Berechtigung für den Zugriff auf das Mikrofon entzogen wurde, obwohl sie laut Warnhinweis ebenfalls nicht für Android M entwickelt wurde. Anwender müssen deshalb darauf hoffen, dass Drittanbieter schnell zum SDK für Android M wechseln, um vom neuen System zu profitieren.