BND-Skandal: Regierung will NSA-Suchbegriffe nicht herausgeben
Das Kanzleramt soll nun endgültig entschieden haben, dass die Liste mit den NSA-Suchbegriffen nicht dem Bundestag vorgelegt wird. Stattdessen soll ein Sonderermittler prüfen, welche Ziele der Bundesnachrichtendienst (BND) für die amerikanischen Geheimdienste ausspioniert hat, berichten Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR.
Wichtigen Vertretern von CDU/CSU und SPD hat Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) Anfang dieser Woche den entsprechenden Vorschlag vorgestellt. Demnach wurde innerhalb der Bundesregierung aber noch nicht geklärt, von wem der Sonderermittler letztlich ernannt wird. Klar ist bislang, dass es sich um eine Person handeln soll, die nicht nur von der Bundesregierung, sondern auch vom Parlament akzeptiert wird. Von Seiten der SPD wird allerdings auch gefordert, dass der Sonderermittler letztlich vom Parlament ernannt wird. Dennoch will sich die Bundesregierung noch in dieser Woche auf einen gemeinsamen Vorschlag verständigen.
Das Verfahren ist eine Notlösung, denn laut den völkerrechtlichen Vereinbarungen dürfen Geheimdienst-Unterlagen nur Regierungsmitgliedern vorgelegt werden. Wenn Parlamentarier Einsicht in Dokumente erhalten sollen, die ausländische Staaten betreffen, müssen diese zunächst zustimmen.
Dennoch zieht die Bundesregierung mit dem Vorschlag den Ärger der Opposition, der parlamentarischen Geheimdienst-Kontrollgremien und des NSA-Ausschusses auf sich. Das Argument lautet: Nur anhand der Liste mit den NSA-Suchbegriffen lasse sich letztlich überprüfen, welche europäischen Ziele der BND im Auftrag der NSA in Europa ausspioniert hat. Zudem sei die Aufklärung des BND-Skandals Sache der parlamentarischen Kontrollgremien.
Daher hatten Vertreter von Linken und Grünen bereits in der Vergangenheit angekündigt, dass man die Einsicht in die Liste mit den NSA-Suchbegriffen notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einklagen wolle. Und auch die parlamentarischen Kontrollgremien wollen die Daumenschrauben anziehen. Aufgrund der mangelhaften Aufklärung durch BND und Kanzleramt hatte die G10-Kommission in der letzten Woche die Genehmigung für zwei Überwachungsmaßnahmen des Geheimdienstes nicht verlängert.
Keine Zustimmung von US-Behörden
Auf der anderen Seite kämpft das Kanzleramt allerdings mit den US-Behörden. Offiziell heißt es zwar, das Konsultationsverfahren laufe noch. Doch intern stehe bereits mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, dass das Kanzleramt keine Genehmigung erhält, um die Liste mit den NSA-Suchbegriffen den parlamentarischen Kontrollgremien vorzulegen. Selbst dem Einsatz eines Sonderermittlers haben die US-Behörden nach den Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR nicht zugestimmt.
Doch darüber will die Bundesregierung offenbar hinwegsehen, indem man sich auf die Untersuchungskommission der US-Regierung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 beruft. Damals konnten die Mitglieder der Kommission, zu der auch Parlamentarier zählten, geheime Unterlagen aus Deutschland einsehen. Dabei hatte die US-Regierung auch keine Zustimmung der Bundesregierung abgewartet, sondern lediglich die entsprechende Entscheidung mitgeteilt.