Breitbandausbau: EU-Kommission bewilligt 3 Mrd. Euro für Deutschland
Deutschland darf staatliche Fördergelder in Höhe von drei Milliarden Euro einsetzen, um den Breitbandausbau voranzutreiben, hat nun die EU-Kommission entschieden. Eine Ausnahme existiert allerdings: Der Ausbau mit Vectoring-Technologie darf nicht unterstützt werden.
Mit den Plänen, die Deutschland im Februar 2014 bei der EU-Kommission angemeldet hatte, soll vor allem der Breitbandausbau in ländlichen Regionen unterstützt werden. Daher erhalten private Anbieter und Gemeinden nun die Möglichkeit, Fördergelder für ein Gebiet zu beantragen, wenn in diesem nur ein grundlegender Breitbandzugang verfügbar ist und für die nächsten drei Jahre auch keine privaten Investitionen geplant sind. Das Ziel ist, dass Haushalte und Unternehmen einen Internetzugang erhalten, der Download-Raten von mindestens 30 Mbit/s und in den meisten Fällen 50 Mbit/s bietet.
So erklärt die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager: „Diese Beihilferegelung wird schnellere Breitbanddienste in die deutschen Regionen bringen, in denen es an privaten Investitionen mangelt.“ Diese wären aber nötig, damit die Breitbandziele in der digitalen Agenda der Bundesregierung erreicht werden. Denn bis 2018 sollen demnach Anschlüsse mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s flächendeckend verfügbar sein.
Eine Ausnahme besteht allerdings für den Ausbau mit Vectoring-Technologie. Diese darf in staatlich geförderten Projekten vorerst nicht zum Einsatz kommen, da die EU-Kommission negative Auswirkungen für den Wettbewerb befürchtet. Der Vectoring-Ausbau ermöglicht zwar, dass die Anschlussgeschwindigkeit mit geringen zusätzlichen Investitionen noch weiter gesteigert werden können, doch dafür müssen zahlreiche Anschlüsse gebündelt werden, sodass letztlich nur ein Anbieter die Technologie pro Anschlussbereich nutzen kann. Bevor also der Vectoring-Ausbau mit staatlichen Fördermitteln unterstützt werden darf, müsse zuerst ein Zugangsprodukt entwickelt werden, das Wettbewerbern einen uneingeschränkten Zugang zu Vectoring-Netzen ermöglicht, so die EU-Kommission.
Von Provider-Verbänden wie dem VATM wird diese Entscheidung begrüßt. Diese werfen der Telekom ohnehin vor, Konkurrenten beim Vectoring-Ausbau zu benachteiligen. So hatte die Telekom etwa Anfang dieses Jahres bei der Bundesnetzagentur beantragt, die VDSL-Anschlüsse von Wettbewerbern kündigen zu dürfen, um knapp sechs Millionen Anschlüsse mit VDSL-Vectoring ausstatten zu können. Doch der Ausschluss der Vectoring-Technologie von der Förderfähigkeit zeige nun, wie „kritisch die Kommission die Auswirkungen dieser Technologie auf den Wettbewerb sieht“, so der VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.