Vorratsdatenspeicherung: Gesetz kommt doch erst im Herbst
Die Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung wird nun doch nicht als Blitzgesetz noch vor der Sommerpause durch den Bundestag geprügelt, sondern soll erst im Herbst beschlossen werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf den Druck von Netzaktivisten und Verbänden.
So erklärte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann: „Wir haben beschlossen, dass wir genügend Zeit für die Beratung haben wollen. Es muss noch eine Modifizierung bei der EU-Kommission vorgenommen werden.“ Das bedeutet nun in der Praxis: In dieser Woche erfolgt die erste Lesung im Bundestag. Die zweite und dritte Beratung ist dann für den September angesetzt. „Dazwischen wird es sicherlich eine ganze Menge politischer Meinungsbildung geben, die dann auch bei der abschließenden Beratung des Gesetzes berücksichtigt wird“, so Oppermann.
Das wird auch nötig sein, da der aktuelle Gesetzentwurf von Datenschützern und Bürgerrechtlern abgelehnt wird und selbst bei den Vertretern von Sicherheitsbehörden umstritten ist. Hinzu kommt die Kritik von Wirtschaftsverbänden. Erst in der letzten Woche haben die Branchenverbände eco, Breko, VATM, ANGA sowie die Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN) in einem offenen Brief geschrieben, dass die aktuellen Pläne der Bundesregierung „für die betroffenen Telekommunikations- und Internetunternehmen nicht praktikabel und technisch kaum umsetzbar“ wären.
Zudem sei bereits absehbar, dass auch die neue Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof scheitern werde. Die Folge: Die notwendigen Investitionen für die Neuregelung, die der eco auf 600 Millionen Euro für die gesamte Telekommunikationsbranche beziffert, könnten sich erneut als nutzlos erweisen. Und sind damit ein „hohes wirtschaftliches Risiko für die betroffenen Unternehmen“.
Darüber hinaus droht auch innerhalb der SPD Widerstand. Zwar hat die Bundestagsfraktion mittlerweile das Gesetz „mit großer Mehrheit“ beschlossen, doch 11 von 16 Landesverbänden stellen sich gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, berichtet Netzpolitik.org. Auf dem Parteikonvent am 20. Juni könnte es damit doch noch zu einem Schlagabtausch zwischen der SPD-Spitze um den Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel, die die Vorratsdatenspeicherung befürwortet, und der murrenden Basis kommen.
Ein anderes Bild zeigt sich derweil bei der Bundestagsfraktion von CDU und CSU. Dort wurde der Gesetzentwurf einstimmig durchgewunken.