Vorratsdatenspeicherung: SPD-Parteitag stimmt für Überwachungsgesetz

Andreas Frischholz
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Vorratsdatenspeicherung: SPD-Parteitag stimmt für Überwachungsgesetz
Bild: SPD in Niedersachsen | CC BY 2.0

Trotz zahlreicher kritischer Stimmen innerhalb der Partei hat sich die SPD auf dem kleinen Parteitag in Berlin mehrheitlich für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Damit hat das Gesetz der Bundesregierung praktisch alle politischen Hürden überwunden – zumindest vorerst. Denn die Kritiker kündigen bereits Klagen an.

Obwohl sowohl die CDU/CSU- als auch die SPD-Fraktion bereits signalisiert haben, dass die Vorratsdatenspeicherung im Bundestag eine Mehrheit hat, sorgte die Abstimmung auf dem SPD-Parteitag im Vorfeld für Aufsehen. Denn innerhalb der Partei wuchs der Widerstand. Zahlreiche Landesverbände und Parteigruppen protestierten gegen den äußerst umstrittenen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas, der vor allem von der SPD-Spitze rund um den Vorsitzenden Sigmar Gabriel vorangetrieben wurde. Der Streit innerhalb der SPD ging sogar soweit, dass Generalsekretärin Yasmin Fahimi erklärte, die Regierungsfähigkeit der Partei hänge von der Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung ab.

Daher ist SPD-Spitze nun auch mit dem Ergebnis zufrieden: 124 Delegierte sprachen sich für die Vorratsdatenspeicherung aus, 88 stimmten dagegen. Mit einer Mehrheit von knapp 60 Prozent fällt der Beschluss zwar verhältnismäßig knapp aus. Doch letztlich entspricht dieses Votum dem Stimmverhältnis vom SPD-Parteitag aus dem Jahr 2011, als ebenfalls rund 60 Prozent der Delegierten für die Vorratsdatenspeicherung stimmten. Immerhin: Im Vorfeld der Wahl soll SPD-Chef Gabriel den Gegnern noch entgegen gekommen sein, indem er einen Kompromiss verkündete, den er zuvor mit Innenminister Thomas de Maizière ausgehandelt hatte. Demnach soll 2018 wissenschaftlich geprüft werden, ob das Gesetz tatsächlich seinen Zweck erfüllt.

Gegner wollen klagen

Ob die Vorratsdatenspeicherung bis dahin überhaupt noch gültig ist, bleibt allerdings abzuwarten, da die Kritiker bereits Klagen ankündigen. So geht etwa der Berliner SPD-Chef Jan Stöß nicht davon aus, dass der geplante Gesetzentwurf den Auflagen vom Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof entspricht. „Der Gesetzentwurf von Heiko Maas schützt Geheimnisträger wie Journalisten oder Ärzte nicht ausreichend“, so Stöß. Ähnlich äußert sich Mathias Richel, ehemaliger Vorsitzender vom SPD-nahen Digitalverein D64. „Wir sind bereit, den Weg nach Karlsruhe zu gehen“, sagte er gegenüber heute.de.

Der Konflikt innerhalb der SPD ist beispielhaft für den Streit um die Vorratsdatenspeicherung, bei dem sich beide Seiten unversöhnlich gegenüber stehen. Dass auch die Befürworter mit harten Bandagen kämpfen, verdeutlicht Reinhold Gall, Innenminister für die SPD in Baden-Württemberg, der heute auf Twitter erklärte.

Angesichts dieser verbalen Breitseite wirkt es fast schon ironisch, dass der Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) eine „hysterisch geführte Diskussionbeklagt. Zumal der aktuelle Entwurf ohnehin nicht ausreichen würde, wie es in einer Stellungnahme des Verbands für den Rechtsausschuss des Bundestags heißt (PDF-Datei). Demnach müsse die Vorratsdatenspeicherung etwa auch auf E-Mail-Daten ausgeweitet werden, die bislang noch ausgeklammert werden sollen.

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