BND: Reporter ohne Grenzen klagen wegen E-Mail-Überwachung
Nun klagt auch die Organisation Reporter ohne Grenzen gegen die massenhafte E-Mail-Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Denn die entsprechenden Überwachungsprogramme würden den Informantenschutz für Journalisten bedrohen. Damit einhergehend sei auch die Pressefreiheit gefährdet.
Konkret richtet sich der Vorwurf gegen die strategische Fernmeldeaufklärung des BND – also das Anzapfen von zentralen Internet- und Telefonleitungen sowie das Filtern des Datenverkehrs. Laut dem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums für das Jahr 2013 soll der BND auf diese Weise hunderte Millionen Mails mit Suchbegriffen durchsucht und schließlich mehr als 15.000 E-Mails mit Treffern ermittelt haben, die genauer geprüft wurden. Diese Überwachungsprogramme betreffen zwar an und für sich nur ausländischen Datenverkehr, doch Reporter ohne Grenzen kooperiert auch mit Journalisten und zivilgesellschaftlichen Akteuren, die etwa in den Staaten des Nahen und Mittleren Ostens sowie der ehemaligen Sowjetunion arbeiten.
Und bei diesen Kooperationen erfolgt auch ein Austausch über Themen wie etwa die Tätigkeit von Geheimdiensten. Daher befürchtet der Journalistenverband, dass diese Kommunikation vom BND erfasst wurde. „Nach allem, was über die vom BND verwendeten Suchbegriffe bekannt ist, muss ROG deshalb davon ausgehen, dass auch zahlreiche E-Mails der Organisation erfasst und weitergehend bearbeitet wurden“, heißt es in der offiziellen Mitteilung.
Kritik an Metadaten-Analyse des BND
Darüber hinaus richtet sich die Klage gegen das BND-Programm VerAS (Verkehrsanalysesystem), das im Zuge der NSA-Enthüllungen sowie der Aufklärungsarbeit des NSA-Ausschusses publik wurde. Diese Datenbank nutzt der Geheimdienst für das Sammeln und Auswerten von Metadaten. Neben den Verbindungsdaten von Telefonaten, E-Mails und SMS werden dabei auch das Surfverhalten sowie die Nutzung von sozialen Netzwerken protokolliert. Im Kern ist es also eine private Vorratsdatenspeicherung des BND.
Nach Ansicht der Sicherheitsbehörden ist diese Datenbank nötig, um die Beziehungen von Terrorverdächtigen sowie deren Netzwerke zu identifizieren. Das Problem ist nun: Die Auswertung der Daten kann bis zur fünften Kontaktebene eines Terrorverdächtigen gehen. Daher könnten laut Reporter ohne Grenzen „auch Journalisten erfasst werden (…), die nur indirekt und über bis zu vier weitere Kommunikationspartner mit einem Terrorverdächtigen in Verbindung gebracht werden können“.
Hinzu kommt: Für diese Art von Datensammlung und -analyse gebe es keine gesetzliche Grundlage. Allerdings ist bislang noch nicht bekannt, in welchem Ausmaß der BND die Datenbank nutzt und aus welchen Quellen die Daten überhaupt stammen. Daher lässt sich auch nur schwer abschätzen, inwieweit deutsche Staatsbürger von diesem Überwachungsprogramm erfasst werden.
Die Klage hat Reporter ohne Grenzen am Dienstag beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht – und damit ist der Journalistenverband nicht der Erste. Bereits im April dieses Jahres hatte der Betreiber des Frankfurter Internetknotenpunktes DE-CIX angekündigt, gerichtlich gegen die Überwachungspraxis des BND vorzugehen. Und der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting will ebenfalls die strategischen Fernmeldeaufklärung vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.