Bundesregierung: Rechtsanspruch auf schnelles Internet kaum zu realisieren

Andreas Frischholz
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Bundesregierung: Rechtsanspruch auf schnelles Internet kaum zu realisieren
Bild: Patrik Tschudin | CC BY 2.0

Die Bürger in Deutschland sollen einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang erhalten, lautete zuletzt ein Vorschlag aus den Reihen der CDU. Doch in der Praxis lässt sich so eine gesetzliche Verpflichtung nur schwer realisieren, erklärt nun die Bundesregierung laut einem Bericht des Spiegel.

In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag schreibt Dorothee Bär (CSU), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dass so ein Vorhaben nicht mit dem EU-Recht vereinbar wäre. Dieses würde „europarechtliche Vorgaben für den Universaldienst und die Technologieneutralität“ widersprechen.

Der Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang ist eine der Forderungen in einem Positionspapier der CDU, das am Anfang Juli vorgestellt wurde. Bis dato lautet das Ziel in der digtalen Agenda der Bundesregierung, bis 2018 eine flächendeckende Verfügbarkeit von Anschlüssen mit 50 Mbit/s zu erreichen. Zudem sei jedoch auch ein Rechtsanspruch für so einen Internetzugang erforderlich, um „gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten“, damit „jeder an den Chancen der Informationsgesellschaft teilhaben kann“. Ebenso müssten Unternehmen „überall in Deutschland über schnelles Internet verfügen“.

Solche Pläne sind im Prinzip nicht neu, bereits in der Vergangenheit haben sich SPD und Grüne für ähnliche Vorhaben ausgesprochen. Und erst in der letzten Woche forderten etwa die Grünen-Politiker Alexander Bonde, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, und der Bundestagsabgeordnete Malte Spitz, dass der Glasfaserausbau auch auf dem Land vorangetrieben werden muss. Das Ziel müsse sein, dass „der Ländliche Raum hier auf Augenhöhe mit den Metropolen ist“.

Allerdings bestehen dabei die Probleme, die typisch sind für den Breitbandausbau in Deutschland. Denn bis dato wird nicht genau vorgeschrieben, mit welcher Technologie der Ausbau von schnellen Internetanschlüssen vorangetrieben werden soll. Daher kritisierte zuletzt etwa der deutsche Landkreistag, dass Provider wie die deutsche Telekom auf dem Land vor allem auf die Vectoring-Technologie setzen, um die bestehenden Kupferleitungen zu verbessern. Der Glasfaserausbau erfolge hingegen nur fragmentarisch.

Das Problem ist nun: Der Glasfaserausbau kostet wesentlich mehr als der Einsatz von Vectoring-Technologie oder LTE – vor allem in dünn besiedelten Regionen, in denen die Investitionen in die Leitungen von weniger Haushalten getragen werden. Und da bei der finanziellen Förderung des Breitbandausbaus immer noch etliche Fragezeichen bestehen, werden derzeit Vectoring und LTE bevorzugt. Zumal dieser Technologie-Mix ausreicht, um das aktuelle Breitbandziel der Bundesregierung zu erreichen – selbst wenn diese nicht so zukunftsfähig sind, wie es etwa bei einem FTTH-Konzept der Fall wäre.