EU-Rat: Ende von Roaming-Gebühren und Netzneutralität abgesegnet
Die Roaming-Gebühren werden zwar bis 2017 abgeschafft, doch im Gegenzug gibt es keine strikten Vorgaben für die Netzneutralität – so lautet grob formuliert der Beschluss, auf den sich die EU-Gremien in der letzten Woche verständigt haben. Die europäischen Staaten haben diesen Kompromiss nun abgesegnet.
Mit der Zustimmung des EU-Rats hat das Gesetzespaket nun die erste Hürde genommen. Dieses beinhaltet unter anderem, dass die Roaming-Gebühren innerhalb von Europa bis zum Juni 2017 abgeschafft werden sollen. Im EU-Ausland dürfen Mobilfunkprovider also keine Extrakosten für Telefonate, SMS und Datendienste berechnen, die über den heimischen Tarif hinausgehen. Im kommenden Jahr soll zudem die bis dato bestehende Obergrenze für Roaming-Gebühren nochmals gesenkt werden.
Kritiker wie der EU-Abgeordnete Michel Reimon kritisieren allerdings, dass das Ende der Roaming-Gebühren bei weitem nicht so sicher ist, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat. So könnten die Mobilfunkprovider im Rahmen einer „Fair-Use“-Klausel etwa einen Kostenersatz veranschlagen, um die Inlandspreise abzusichern – und damit einen Ersatz für die Roaming-Gebühren einführen. „Auf der Rechnung wird statt Roaming einfach eine andere Gebühr stehen“, schreibt Reimon in einem Blog-Beitrag.
Noch umstrittener ist derweil der Beschluss zur Netzneutralität, auf den sich die EU-Gremien verständigt haben. Demnach soll zwar ein „qualitativ hochwertiges und offenes Internet“ gewährleistet werden, indem Providern etwa das Priorisieren von Daten sowie das Drosseln und Blockieren von bestimmten Inhalten untersagt wird. Doch die Vorgaben sind bislang äußerst vage und es existieren zahlreiche Ausnahmen. So wird es den Providern etwa gestattet, Spezialdienste anzubieten, die etwa eine besonders hohe Netzqualität oder bestimmte technische Voraussetzungen benötigen – und für die Extragebühren fällig sind. Befürworter der Netzneutralität befürchten daher, dass das offene Internet durch die Spezialdienste kannibalisiert wird, sodass letztlich ein Zwei-Klassen-Internet entsteht.
Zahlreiche kritische Stimmen über diesen Beschluss stammen von Abgeordneten aus dem EU-Parlament, das sich im April 2014 noch auf wesentlich striktere Vorgaben verständigt hatte. Daher ist bis dato noch nicht endgültig sicher, ob das EU-Parlament tatsächlich diesem Kompromiss zustimmt. Das ist allerdings erforderlich, damit das Gesetzespaket wie geplant im Herbst dieses Jahres verabschiedet werden kann.