Kartellrecht: EU leitet zwei Prüfverfahren gegen Qualcomm ein
Gleich zwei Prüfverfahren hat die Europäische Kommission unter Leitung der Wettbewerbshüterin Margrethe Vestager gegen Qualcomm eingeleitet. Beide beschäftigen sich mit der Frage, ob das Unternehmen die Marktposition im Bereich der Basisband-Chipsätze ausgenutzt hat, allerdings jeweils mit unterschiedlichen Ansätzen.
Das erste Verfahren prüft, ob Qualcomm durch finanzielle Anreize Kunden gelockt hat, so dass diese vorwiegend die Basisband-Chipsätze des Unternehmens gekauft haben. Dabei sind insbesondere die Chipsatze im Blickpunkt, die den Normen für 3G (UMTS) und 4G (LTE) entsprechen. Hier besteht die Möglichkeit, dass sich Qualcomm durch entsprechende Handlungen einen deutlichen Vorteil verschafft haben, da die Chipsätze durch Smartphones und Tablets weit verbreitet sind.
Im zweiten Verfahren wird wiederum geprüft, ob Qualcomm Chipsätze durch eine aggressive Preisgestaltung vermarktet und nicht kostendeckende Preise gefordert hat, um die Konkurrenz auszustechen. Im Blickpunkt sind hier Chipsätze, die den 3G-Normen entsprechen. Mit den beiden Verfahren will die Kommission sicherstellen, dass Hightech-Unternehmen am Markt bestehen können, weil sie gute Produkte anbieten.
Welche Konsequenzen Qualcomm im Falle einer Verurteilung drohen, gibt die Kommission nicht an. Dies steht allerdings auch in Abhängigkeit von der Tragweite der verbotenen Handlung, die erst im Zuge der Ermittlungen festgestellt werden. Für Qualcomm ist es nicht das erste Mal, dass das Unternehmen mit den Kartellbehörden in Kontakt getreten ist. Bereits 2009 war das Unternehmen von der Kartellbehörde in Korea zu einer Strafe von 200 Millionen Euro verurteilt worden, dabei waren CDMA-Modem-Chips Gegenstand des Verfahrens.