Netzpolitik.org: Generalbundesanwalt lässt Ermittlungen vorerst ruhen
Die Ermittlungen wegen Landesverrat gegen die beiden Betreiber und Journalisten des Online-Portals Netzpolitik.org werden vorerst ausgesetzt. Dies gab der Generalbundesanwalt Harald Range heute offiziell bekannt und begründet dies vor allem mit dem „Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit“.
Erst gestern hatte Andre Meister auf der eigenen Seite über das Ermittlungsverfahren gegen ihn und seinen Mitstreiter Markus Beckedahl berichtet, was direkt von den Medien aufgenommen wurde. Der Bericht löste im Internet eine Welle der Empörung aus und vor allem in den sozialen Netzwerken erhielten die Netz-Journalisten starke Unterstützung. Auch das Essener Recherche-Magazin Correctiv sprang für die Mitstreiter ein und veröffentlichte die umstrittenen Dokumente gefolgt von einer Selbstanzeige.
Unterdessen zeigte sich in der Politik ein eher gespaltenes Bild. So sprach sich beispielsweise der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz für Netzpolitik.org aus und unterstrich seine Unterstützerposition mit dem Hinweis auf eine von ihm erfolgte Spende für das Portal. Wolfgang Kubicki von der FDP stellte sogleich die Frage, warum ausgerechnet in diesem Fall ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, während im Bezug auf die NSA-Affäre die Ermittlung eingestellt wurden. Anders äußerte sich vor allem die Politiker aus den Reihen der CDU, wo sowohl der Internet-Journalismus als auch die Pressefreiheit in Frage gestellt wurde. Diese werde nach Ansicht einiger Politiker mittlerweile ausgenutzt, um vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen.
Unterdessen wird aus den Reihen der Juristen gefordert, den Straftatbestand des „publizistisches Landesverrats“ abzuschaffen. Begründet wird dies vor allem mit Hinblick auf das gestiegene Interesse der Öffentlichkeit, die in Zeiten der Geheimdienstaffären insbesondere dann Aufklärung fordern, wenn dabei auch häufige Eingriff in die Grundrechte der Bürger thematisiert werden. Hier haben die NSA-Enthüllungen deutlich gemacht, wie wichtig die Arbeit der Journalisten ist.
Der Generalbundesanwalt Harald Range geht auf die Diskussionen gar nicht ein und betonte gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung lediglich, dass das Ermittlungsverfahren aufgrund der Presse- und Meinungsfreiheit vorerst ruht, auch wenn die Strafprozessordnung mögliche Exekutivmaßnahmen zulässt. Ob das Verfahren allerdings vollständig eingestellt wird, ist bislang nicht bekannt, zumal bereits Gutachter einen möglichen Landesverrat durch die Veröffentlichung der Dokumente prüfen sollen.