Urheberrecht: EU-Parlament verabschiedet Reda-Report
Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat das Europäische Parlament den sogenannten Reda-Bericht verabschiedet. Der Urheberrechts-Vorschlag hat die Schaffung eines digitalen Binnenmarktes zum Ziel und soll die Position der Urheber stärken.
Eine große Mehrheit von 445 von 542 Abgeordneten haben für den am 16. Juni vom Rechtsausschuss des Parlaments angenommen Berichtsentwurf gestimmt.
Die Diskussion drehte sich insbesondere um den Paragraf 46: Dieser hätte die Beschränkung der Panoramafreiheit zur Folge gehabt und stand deshalb in den vergangenen Wochen im öffentlichen Fokus. Ob die gewerbliche Nutzung von Fotografien und Abbildungen von Werken im öffentlichen Raum beschränkt werden darf, soll weiterhin auf nationaler Ebene geklärt werden.
Auf Ablehnung stieß ebenfalls ein unter anderem von Angelika Niebler (CSU) eingebrachter Änderungsantrag, der als Vorschlag für ein Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene interpretiert wurde.
Die EU-Kommission wird in dem Report „mit Nachdruck“ von den Abgeordneten dazu aufgefordert, Möglichkeiten zum besseren grenzübergreifenden Zugang zu Medien und Dienstleistungen vorzuschlagen.
Eine ganz konkrete Forderung an die EU-Kommission liegt in der weitestgehenden Abschaffung des Geoblockings, das Parlament nimmt allerdings „die große Bedeutung der Gebietslizenzen zur Kenntnis, insbesondere für die Finanzierung von audiovisuellen und Filmproduktionen, die die kulturelle Vielfalt Europas widerspiegeln.“, wie es in einer Pressemitteilung heißt.
Der Bürgerrechtsverein Digitale Gesellschaft kritisiert den Evaluationsbericht als „Reförmchen statt Reform“, so blieben „einige sehr gute und wünschenswerte Ansätze“ auf der Strecke. Als Beispiele nennt der Verein etwa eine Fair-Use-Regelung oder die diskutierte Ausweitung des Zitatrechts. Insgesamt bleibe das Parlament „viel zu verzagt“.
Voraussichtlich Ende 2015 wird die EU-Kommission in einem Vorschlag darlegen, wie das europäische Urheberrecht entsprechend modernisiert werden kann. Der beschlossene Evaluierungsbericht des Europäischen Parlaments ist für die EU-Kommission nicht bindend, zeigt gegenüber der Kommission allerdings deutlich den Willen des Europäischen Parlamentes auf.