Vorratsdatenspeicherung: Netzaktivisten hoffen auf EU-Kommission
Trotz zahlreicher Kritiker hat sich die große Koalition auf die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verständigt, im Herbst soll das Gesetz beschlossen werden. Nun hoffen die Netzaktivisten von der Digitalen Gesellschaft, dass die EU-Kommission das Vorhaben noch stoppt.
Die Kritik lautet: Die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April 2014. Damals hatten die Richter die alte EU-Richtlinie gekippt und hohe Auflagen für die verdachtsunabhängige Sammlung von Standort- und Verkehrsdaten angesetzt. Doch diesen Auflagen werden die Pläne der Bundesregierung nicht gerecht, kritisieren nun die Netzaktivisten. Die Datenspeicherung erfolge anlasslos und wäre nicht auf das notwendige Mindestmaß beschränkt. Zudem würden die Interessen von Berufsgeheimnisträgern nicht in angemessener Weise berücksichtigt.
„Bereits im vergangenen Jahr hat der Europäische Gerichtshof der anlasslosen Protokollierung des Kommunikationsverkehrs eine klare Absage erteilt“, sagt dementsprechend Volker Tripp von Digitale Gesellschaft. Und da der Gesetzentwurf „die EU-Grundrechte auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten ebenso wie die Interessen von Berufsgeheimnisträgern“ verletzte sei die EU nun in der Pflicht, den „deutschen Vorstoß zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu stoppen“.
Derzeit prüft die EU-Kommission im Rahmen einer sogenannten TRIS-Notifizierung, ob der deutsche Entwurf mit dem EU-Recht vereinbar ist. So ein Verfahren ist immer notwendig, wenn ein EU-Staat eine technische Vorschrift ändern will. Sollte die EU-Kommission die Einschätzung der Netzaktivisten teilen, können Änderungen an dem Gesetzentwurf eingefordert werden.
Die Bundesregierung reagierte bislang allerdings gelassen auf solche Vorwürfe. Der Gesetzentwurf entspreche den Auflagen vom Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof, hatte etwa Justizminister Heiko Maas (SPD) erklärt. Dabei wird etwa auf die kürzeren Speicherfristen von zehn Wochen für Verkehrsdaten und vier Wochen für Standortdaten verwiesen. Zudem sollen Sicherheitsbehörden nur mit einem Richtervorbehalt auf die Vorratsdaten zugreifen können und das Erstellen von Bewegungsprofilen soll nur unter engen Voraussetzungen möglich sein.
Dennoch erhält die Bundesregierung Kritik von allen Seiten: Während Datenschützer und Bürgerrechtler die anlasslose Datensammlung als solches kritisieren und die Hürden als vage sowie nicht ausreichend bezeichnen, bemängeln Sicherheitsbehörden, dass die Einschränkungen die Ermittlungsarbeit erschweren.