Facebook: Nachlasskontakt kann auch in Deutschland eingestellt werden
Bereits Mitte Februar gab Facebook den Nutzern in den USA die Möglichkeit einen Nachlasskontakt anzugeben, der im Falle des Todes einige Änderungen am Profil des Verstorbenen vornehmen kann. Nun steht diese Option auch in Deutschland zur Verfügung.
Wie auch in den USA, hat der Nachlasskontakt nur eingeschränkte Möglichkeiten, Änderungen am Profil des Verstorbenen vorzunehmen, sofern das Ableben nachgewiesen werden kann. So lässt sich ein Eintrag in der Timeline vornehmen, der zuoberst steht und an den Verstorbenen erinnert. Darüber hinaus kann der Kontakt auch Freundschaftsanfragen annehmen. Mit einer gesonderten vorherigen Genehmigung des Account-Inhabers kann der Nachlassverwalter zudem ein Archiv aus Einträgen, Fotos und Videos erstellen, das dann heruntergeladen werden kann. Einen Zugriff auf die Nachrichten des Nutzers besteht ebensowenig wie die Möglichkeit, den Account eines Freundes oder Verwandten zu löschen. Ferner können auch zuvor erstellte Inhalte nicht gelöscht werden.
Um den Nachlasskontakt zu bestimmen, muss der Nutzer die entsprechende Einstellung im eigenen Profil vornehmen. Diese befindet sich in den „Einstellungen“ unter dem Raster „Sicherheit“ und ist mit „Mein Nachlasskontakt“ überschrieben. Allerdings kann hier nur ein Kontakt aus dem Repertoire der eigenen Freunde gewählt werden, ein Nachlassverwalter außerhalb von Facebook kann nicht bestimmt werden. Alternativ kann der Nutzer aber auch bestimmen, dass das Profil nach dem Tode gelöscht wird.
Facebook wagt somit auch in Deutschland den schweren Spagat zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Toten und dem Bedürfnis zu Trauern für die Hinterbliebenen. Dabei überlässt das soziale Netzwerk die Entscheidung letztlich dem Account-Inhaber. Bislang hatten Hinterbliebene nur die Möglichkeit das Profil löschen zu lassen oder in den Gedenkzustand zu versetzen, dann stand über dem Namen des Nutzers „In Erinnerung an“.