Leistungsschutzrecht: Google will nach wie vor nicht bezahlen
Selbst mit dem Schiedsspruch vom deutschen Marken- und Patentamt hat sich im Streit um das Leistungsschutzrecht wenig bewegt. Die Grundkonstellation lautet weiterhin: Die VG Media will als Vertreter der Presseverlage über Gebühren verhandeln, während Google jegliche Zahlungen strikt ablehnt.
Google will nicht zahlen
Nach wie vor vertritt der Suchmaschinenbetreiber die Haltung: Die Verlage können bereits jetzt schon selbst entscheiden, ob ihre Inhalte in Google-Diensten angezeigt werden. Das gelte auch für die umstrittenen Anreißertexte („Snippets“), von deren Darstellung auch die Verlage profitieren würden. „Snippets in der Google Suche und in Google News helfen Nutzern bei der Orientierung im Netz, leiten sie auf die Seiten von Verlagen weiter und schaffen so erheblichen Mehrwert – für kleine wie große Verlage“, erklärte ein Google-Sprecher laut einem Bericht von Futurezone.
Daher wolle Google auch nicht für die Snippets zahlen. Laut dem Sprecher wolle der Suchmaschinenbetreiber aber weiterhin mit den Verlagen zusammenarbeiten, um „Leser zu ihren Artikeln zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern“. Ähnlich hat sich Google-Sprecher Kay Oberbeck bereits in der letzten Woche geäußert, als die Entscheidung vom deutschen Patent- und Markenamt bekannt wurde. Wie schon die Entscheidung des Bundeskartellamts habe auch der aktuelle Schiedsspruch „in aller Deutlichkeit auf die Widersprüchlichkeit des Leistungsschutzrechts hingewiesen“, so Orbeck.
Eine andere Interpretation vertritt allerdings nach wie vor die VG Media. Die Verwertungsgesellschaft der Verlage hatte infolge des Schiedsspruchs erklärt, dass das Leistungsschutzrecht anwendbar sei. Google solle daher nun mit Gesprächen beginnen, damit ein rechtmäßiger Tarif ausgehandelt werden könne. Denn als Kompromisslösung hatte das deutsche Patent- und Markenamt allerdings vorgeschlagen, dass Anreißertexte mit bis zu sieben Wörtern vom Leistungsschutzrecht befreit sind – darüber hinaus wären dann Gebühren fällig.
Weitere Gerichtsverfahren drohen
Sollten die VG Media und Google nun weiterhin auf ihren Positionen verharren, werden sich vermutlich weitere Gerichte mit dem Fall befassen müssen. Sollte das Leistungsschutzrecht letztlich vor dem Bundesgerichtshof landen, hat Google nach Einschätzung des IT-Anwalts Thomas Stadler gute Chancen. In einem Blog-Beitrag verweist er auf Beiträge in der juristischen Fachliteratur, die von einer deutlich größeren Wort- und Zeichenzahl ausgeht, als die Entscheidung vom Patent- und Markenamt vorgibt – dort wäre die Rede von 250 Zeichen oder rund 20 Wörtern. Damit wären Suchmaschinen wie Google, Microsofts Bing oder Yahoo so oder so nicht vom Leistungsschutzrecht betroffen.
Darüber hinaus entspreche diese Sichtweise auch dem Vorschaubilder-Urteil vom Bundesgerichtshof. Und das besagte: Wenn ein Rechteinhaber „Texte oder Bilder im Internet ohne Einschränkungen frei zugänglich macht“, müsse er bei Suchmaschinen mit der „üblichen Nutzungshandlungen“ rechnen.