BND-Skandal: Nach „sehr ernsten“ Vorwürfen sind Reformen nötig
Nachdem enthüllt wurde, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) aus eigenem Antrieb auch Ziele in anderen EU-Staaten und den USA ausspioniert hat, wird nun der Ruf nach Reformen immer lauter. Sowohl Justizminister Heiko Maas (SPD) als auch die Vertreter der parlamentarischen Kontrollgremien fordern schärfere Regeln.
Ruf nach Reformen
In der Rheinischen Post erklärte Maas: „Die neuen Vorwürfe zeigen: Wir brauchen strengere Regeln für den BND.“ Zudem müsse sichergestellt werden, dass diese Regeln dann auch durchgesetzt werden. Um so eine Kontrolle zu ermöglichen, müsse in erster Linie das Parlament mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden. Konkret handelt es sich dabei um mehr Personal und erweiterte Befugnisse.
Doch nicht nur die Kontrolle muss verbessert werden. Generell soll der BND für Überwachungs- und Spionage-Aktivitäten eine neue rechtliche Grundlage erhalten. Maas: „Rechtsstaat und Grundrechte enden nicht an Deutschlands Grenzen.“ Mit dieser Forderung steht der Justizminister mittlerweile nicht mehr alleine da. Selbst Vertreter von CDU/CSU sprechen sich mittlerweile für Reformen aus, um präzisere Vorgaben für die Arbeit des BND zu schaffen.
Laut einem Bericht von Golem bezeichnet Clemens Binninger, der stellvertretende Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag, die Vorwürfe als „sehr ernst“. Es wäre mehr als ein Verdacht, dass es sich bei den aufgedeckten Selektoren um Spionage-Ziele handelt, die nicht vom Aufgabenprofil des BND gedeckt werden. Ob diese tatsächlich „unzulässig“ sind, will Binninger noch nicht abschließend bewerten. Das wird ab nächster Woche eine Task-Force des Kontrollausschusses prüfen, die im BND-Hauptquartier in Pullach einen Einblick in die Selektoren-Liste erhalten soll. In diesem Kontext soll dann auch aufgeklärt werden, wer innerhalb des BND für diese Spionage-Tätigkeiten verantwortlich ist und welche Rolle das Bundeskanzleramt dabei gespielt hat.
So richtet sich die Kritik der Opposition bereits gegen BND-Chef Gerhard Schindler und das Kanzleramt. Diese hätten es versäumt, die aktuellen Enthüllungen im NSA-Ausschuss direkt anzusprechen. So erklärt Martina Renner von der Linken: „Besonders ärgerlich daran ist, dass Gerhard Schindler als Zeuge im NSA-Untersuchungsausschuss schon im Frühsommer die Gelegenheit gehabt hätte, reinen Tisch in der Sache zu machen und die illegale BND-Lausch-Praxis unter Freunden offensiv als Fehler der Vergangenheit zu benennen.“
Dass nun ausschließlich das Parlamentarische Kontrollgremium für die Aufklärung verantwortlich sein soll, wird daher abgelehnt. Renner bezeichnet das hingegen als erneuten Versuch der Bundesregierung, um die Aufklärungsarbeit im NSA-Ausschuss zu erschweren.
Spionage unter Freunden vom BND-Aufgabenprofil abgedeckt?
Derweil soll die Bundesregierung bestätigt haben, dass diese Selektoren nicht von der NSA stammen, sondern direkt von BND-Mitarbeitern in die Überwachungssysteme eingespeist wurden. Das ist vor allem politisch brisant – allein schon wegen dem Credo von Kanzlerin Angela Merkel, die infolge der NSA-Enthüllungen im Jahr 2013 verkündet hatte: „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht.“ Die Aussage war seit jeher umstritten, doch mit den aktuellen Enthüllungen wird sie vollends torpediert.
Die Frage ist allerdings, ob das Überwachen von Zielen in den USA und anderen EU-Staaten tatsächlich nicht mit dem Aufgabenprofil des BND übereinstimmt. So verweist etwa der IT-Fachanwalt Thomas Stadler auf das BND-Gesetz, das dem Geheimdienst prinzipiell das Sammeln von Informationen gestattet, die „von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind“. Und mit dieser Vorgabe könne auch das Überwachen von Behörden in den USA und anderen EU-Staaten – zumindest rechtlich – legitimiert werden.
Insbesondere mit Blick auf die öffentlichen Äußerungen der Bundesregierung fordert Stadler daher ebenfalls Reformen: „Wenn ein Ausspähen unter Freunden gar nicht geht, wie Angela Merkel es formuliert hat, dann wäre es an der Zeit, dass der Gesetzgeber diese politische Aussage der Kanzlerin umsetzt und den Aufgabenbereich des BND entsprechend einschränkend definiert.“