Kartellrecht: 116 Millionen Euro Geldbuße gegen Laufwerkhersteller
Die Europäische Kommission hat gegen acht Hersteller von optischen Laufwerken Geldbußen von insgesamt 116 Millionen Euro verhängt. Die Wettbewerbshüter haben es als erwiesen angesehen, dass die Unternehmen über Jahre hinweg rechtswidrige Absprachen getroffen und somit einen freien Wettbewerb verhindert haben.
In der Untersuchung ging es um rechtswidrige Absprachen zu Ausschreibungen der Hersteller Dell und Hewlett-Packard (HP). Involviert waren laut der Kommission Philips, Lite-On, deren Zusammenschluss Philips & Lite-On Digital Solutions, Hitachi-LG Data Storage, Toshiba Samsung Storage Technology sowie Sony, Sony Optiarc und Quanta Storage. Diese hatten sich von Juni 2004 bis November 2008 gegenseitig über Gebotsstrategien sowie über sensible Geschäftsinformationen zu optischen Laufwerken in Laptops und Desktops ausgetauscht. Dabei organisierten sie laut den Wettbewerbshütern „ein Netz aus bilateralen Parallelkontakten, die nur dazu dienten, aggressiven Wettbewerb bei Ausschreibungen von Dell und HP zu vermeiden“.
Die Kommission kam dabei zu dem Schluss, dass den Unternehmen ihr rechtswidriges Verhalten bewusst war, da sich deren Vertreter, um nicht aufzufallen, in Kinos und auf Parkplätzen außerhalb Europas getroffen haben sollen. Dadurch fanden die Kontakte zwar außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) statt, die Verstöße wurden jedoch auch in diesem umgesetzt. Im Juni 2009 begannen dann die Untersuchung der Kommission mit einer Reihe von Auskunftsverlangen.
Aufgrund der Verstöße gegen die Kartellvorschriften der Europäischen Union wurde über die genannten Unternehmen eine Strafzahlung von insgesamt 116 Millionen Euro verhängt. Da die Beteiligung der Hersteller an den Absprachen unterschiedliche Zeiträume umfasst, fallen auch die verhängten Geldbußen unterschiedlich aus: Philips und Lite-On sowie deren Gemeinschaftsunternehmen Philips & Lite-On Digital Solutions wurde eine Zahlung von 63,5 Millionen Euro auferlegt. Aufgrund der seit 2006 geltenden Kronzeugenregelung wurde den Unternehmen die Strafe jedoch komplett erlassen, da diese die Kommission zuerst über die Absprachen informiert und dadurch überhaupt erst die Grundlage für die Untersuchung gegeben hatten.
Die gegen die Hitachi-LG Data Storage verhängte Strafe von knapp 75 Millionen Euro wurde aufgrund der Zusammenarbeit des Unternehmens mit der Kommission auf die Hälfte reduziert, Toshiba Samsung Storage Technology musste von den zunächst anvisierten 74 Millionen Euro ebenfalls am Ende lediglich knapp 41 Millionen Euro bezahlen. Sony und Sony Optiarc hingegen mussten mit knapp 31 Millionen Euro sogar tiefer in die Tasche greifen als zunächst angeordnet. Lediglich bei Quanta Storage blieb das Strafmaß am Ende mit 7,1 Millionen Euro gleich. Maßgebend für die auferlegten Strafen war zudem, dass Philips, Sony und Sony Optiarc nur in Bezug auf Ausschreibungen von Dell an dem Kartell beteiligt waren.