Verbraucherschutz: Klage gegen Facebooks Datensammlung
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) klagt vor dem Berliner Landesgericht erneut gegen Facebook. Die Gründe sind der Werbeslogan „Facebook ist und bleibt kostenlos“, kritische Voreinstellungen sowie 19 Klauseln in den Nutzungsbedingungen.
Die Verbraucherschützer stört es insbesondere, dass Facebook den Dienst als kostenlos bewirbt. Nach Ansicht des vzbv sei diese Aussage „ganz klar“ irreführend. Denn das soziale Netzwerk verdiene das Geld mit den Daten der Nutzer, indem diese etwa ausgewertet werden, um zielgerichtete Werbung zu schalten. „Wo kostenlos drauf steht, sollte auch kostenlos drin sein. Verbraucher zahlen für ihren Facebook-Account zwar nicht in Euro, aber mit ihren Daten“, erklärt daher vzbv-Vorstand Klaus Müller.
Ebenso bemängeln die Verbraucherschützer die Voreinstellungen für Nutzer, die sich neu in dem sozialen Netzwerk anmelden. Wenn bei kritischen Voreinstellungen bereits ein Haken gesetzt sei, ist das nach Ansicht des vzbv keine bewusste Einwilligung. Facebook würde den Nutzern auf diese Weise die Entscheidung abnehmen.
Hinzu kommen 19 Kritikpunkte, die sich auf die Nutzungsbedingungen und Datenrichtlinien beziehen. Dabei geht es unter anderem um den Klarnamenzwang, die auch die Datenschutzbehörden bereits im Visier haben. Ein weiteres Thema ist die Übermittlung von Nutzerdaten in die USA. Den Verbraucherschützern ist dabei vor allem ein Dorn im Auge, dass Facebook sich vorbehält, auch die Daten von Personen zu erfassen, die nicht Mitglied in dem sozialen Netzwerk sind.
Solche Daten sammelt Facebook unter anderem über das Datr-Cookie, das auch bei Personen installiert wird, die kein eigenes Konto besitzen. Das Aufrufen einer Facebook-Seite reicht aus, um das Cookie zu setzen. Deswegen klagt bereits die belgische Datenschutzbehörde und fordert, dass diese Praxis beendet wird. Ansonsten drohe ein Bußgeld von 250.000 Euro pro Tag. Mittlerweile hat Facebook sogar direkt auf die Klage reagiert und das Datr-Cookie in einem Blog-Beitrag verteidigt. Dieses diene demnach der Sicherheit des sozialen Netzwerks, weil damit unter anderem Fake-Profile aufgedeckt werden könnten. Das Gerichtsurteil zu der Klage wird in Kürze erwartet.
Derweil berufen sich die deutschen Verbraucherschützer bereits auf das Safe-Harbor-Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), das den transatlantischen Datenverkehr einschränkt – und anderem wegen der massenhaften Datenerfassung und Überwachung durch die US-Geheimdienste. „Dass wir mit unserem Einsatz für mehr Datenschutz auf dem richtigen Weg sind, bestätigt auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Safe Harbor“, erklärt vzbv-Vorstand Müller. Demnach dürfen amerikanische Großkonzerne die „Gesetze zum Daten- und Verbraucherschutz in Deutschland und Europa nicht einfach ignorieren“.
Denn die Verbraucherschützer hatten Facebook zunächst im Februar 2015 abgemahnt. Weil das soziale Netzwerk keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, hat der vzbv im August die Klage beim Landgericht Berlin eingereicht (Aktenzeichen 16 O 341/15). Im nächsten Schritt müsse die Klage nun übersetzt und in Irland zugestellt werden, da Facebook dort den europäischen Firmensitz hat. Anschließend kann Facebook die Klage erwidern. Mit einem Termin für die mündliche Verhandlung rechnen die Verbraucherschützer daher erst im Laufe des Jahres 2016.